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Grundsteuer ab 1.7.

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    Grundsteuer ab 1.7.

    Hallo, das FA verlangt ab 1.7. die Abgabe des Formulares online, aber wie funktioniert das wenn man keinen Computer besitzt?

    #2
    Hallo, das FA verlangt ab 1.7. die Abgabe des Formulares online, aber wie funktioniert das wenn man keinen Computer besitzt?
    Es gibt eine Härtefallregelung. Je nach Bundesland muss man die Abgabe auf Papier beantragen. In manchen Bundesländern (z. B. in Bayern) sind

    die Papierformulare ab Anfang Juli bei den Gemeinden und den Finanzämtern verfügbar. Da gibt man dann einfach auf Papier ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dankeschön

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        #4
        Aber das dürfte Dich ja nicht betreffen, wie man an Deinen Forenbeiträgen sieht, oder ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo,

          PC benutzen oder besitzen?
          Gruß FIGUL

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            #6
            Wer hier im Forum schreibt, dürfte ein Gerät haben, mit dem er / sie auch per Elster übermitteln kann, notfalls ein Smartphone.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Wer hier im Forum schreibt, dürfte ein Gerät haben, mit dem er / sie auch per Elster übermitteln kann, notfalls ein Smartphone.
              In Bayern aber trotzdem nicht muss ! https://www.grundsteuer.bayern.de/
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich habe für meine Eltern bzw. die ganze Nachbarschaft gefragt, hier haben alle kein Internet, kein PC und auch keine Smartphone und sind über 80 Jahre....

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                  #9
                  Für deine Eltern darfst es du machen, die Finanzverwaltung wirbt sogar dafür, dass es von Angehörigen gemacht wird.

                  Übermitteln dürftest du für deine Nachbarn auch, aber da sollte man sich vorher schriftlich die Richtigkeit der Inhalte bestätigen lassen,
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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