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Falshe Daten aus Bescheinigungen übernommen und übermittelt

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    Falshe Daten aus Bescheinigungen übernommen und übermittelt

    Hallo,

    Ich habe meine Einkommensteuereklärung für 2021 übermittelt, aber erst danach gesehen das die Applikation Fehler gemacht hat.
    Also viele Daten wurden direkt aus Bescheinigungen übernommen (bei den Felder stand später ein Ausrufezeichen mit dem Hinweis übernommen aus Bescheinigungen).

    Ich habe die Felder getraut, da am Ende die Daten vom Arbeitgeber kommen und die wissen besser als ich was ich im Laufe des Jahres bezahlt habe.

    Allerding habe ich jetzt bemerkt das von einem Arbeitgeber gab es eine Lohnsteuerbescheinigung von 1.1.21 bis 30.6.21. Und danach noch eine von 1.1.21 bis 31.7.21 (hier waren die Brutoarbeitslohn und Steuern 0,00 aber es gab Werte für die gesetzliche Krankenversicherung).

    Die Applikation Elster hat einfach die Werte für die gesetzliche Krankenversicherung von beiden überlappenden Lohnsteuerbescheinigung zusammenaddiert (obwohl es handelte sich um überlappenden Zeiträume). Ich habe die Einkommensteuereklärung so übertragen also mit doppelte Kosten für Krankenversicherung für diese Zeitraum.

    Was mache ich jetzt?
    Liegt der Fehler/Haftung bei mir, bei Arbeitgebber oder bei der Applikation?

    Danke

    #2
    Was mache ich jetzt?
    Überstürzen musst du nichts ! Für die Richtigkeit der Lohnsteuerbescheinigungen ist zunächst der Arbeitgeber verantwortlich. Die Anwendung kann

    die Bescheinigungen nicht auf Richtigkeit überprüfen. Ich würde dir empfehlen, anhand deiner gesamten Lohnabrechnungen zunächst nachzurechnen,

    ob die Werte für die Krankenversicherung wirklich doppelt übermittelt wurden und erst dann mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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