in Zeile 122 habe ich 2089,32 eingegeben es kommt bei Zeile 169 kommt 2075 euro raus das aber falsch die Vorsteuer für meine PV anlage haben die mir schon überwiesen.
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Keine Ankündigung bisher.
Umsatzsteuererklärung PV Anlage
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Zitat von Heisenberg40 Beitrag anzeigenL.E.Fant Zeile 168. also sagen wir mal 220 euro habe ich beim Finanzamt angegeben oder die Umsaatzsteuer von 220 Euro angeben?
deutsche oder Chinesische Umsatzsteuer.,
was meinst du mit der Frage?Gruß FIGUL
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Zitat von Heisenberg40 Beitrag anzeigenin Zeile 122 habe ich 2089,32 eingegeben es kommt bei Zeile 169 kommt 2075 euro raus das aber falsch die Vorsteuer für meine PV anlage haben die mir schon überwiesen.
dann gehört die Vorsteuer aus der PV-Anlage doch zum Vorauszahlungssoll also in Zeile 168.
Tschüß
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Bei einer Photovoltaikanlage entsteht bei Regelbesteuerung im Jahr der Anschaffung immer ein sog. Vorsteuerüberhang. Das heißt,
der Wert in Zeile 167 ist negativ. Wenn die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten bereits über die Voranmeldung geltend gemacht wurde,
ist auch das Vorauszahlungssoll in Zeile 168 negativ. Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren, also ein Saldo.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEigenverbrauch fällt nicht an, der müsste ja auch erklärt werden ?
Die Vorsteuer aus dem Kauf der Anlage ist in Zeile 122 (Kennzahl 320) einzutragen, bei Mein ELSTER wäre das auf Seite 11 zu finden.
Die Anschaffungskosten selbst sind in der Umsatzsteuererklärung nirgendwo anzugeben.
Gruß Silvia
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Ich habe nämlich das große Problem, dass ich die Photovoltaikanlage 8,25 kWp mit 8 kW Speicher bereits 2022 angeschafft habe und der zuständige Elektrizitätswerk mir entgegen meiner Angaben 19% Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung gezahlt hat. Jetzt muss/darf ich laut Finannzamt rückwirkend eine Umsatzsteuer-Erklärung machen. Hier würde ich die für die Anlage gezahlte Vorsteuer wieder zurückbekommen, muss aber die Umsatzsteuer für die Einspeisung und für selbst verbrauchten Strom (laut dem Finanzbeamten sind 0,20 Euro pro kWh anzurechnen) 5 Jahre lang zahlen. Trotzdem wäre das doch von Vorteil für mich oder gibt es hier einen Haken? Außer der Problematik die ich mir der Durchführung der Umsatzsteuererklärung habe. Ich finde derzeit bei uns auch keinen Steuerberater/in der/die neue Klienten nimmt!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei einer Photovoltaikanlage entsteht bei Regelbesteuerung im Jahr der Anschaffung immer ein sog. Vorsteuerüberhang. Das heißt,
der Wert in Zeile 167 ist negativ. Wenn die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten bereits über die Voranmeldung geltend gemacht wurde,
ist auch das Vorauszahlungssoll in Zeile 168 negativ. Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren, also ein Saldo.
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laut dem Finanzbeamten sind 0,20 Euro pro kWh anzurechnen
das sind in jedem Fall mehr als 20 Cent je kWh. Die 20 Cent durften in der EÜR angesetzt werden, die ist aber ab 2022 obsolet.
Ansonsten gibt es keinen Haken, da bist 5 Jahre lang an die Regelbesteuerung gebunden, wobei du m. E. aus der Versteuerung
des Eigenverbrauchs ab 2024 problemlos rauskommst, indem du die Anlage aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen
entnimmst. Rückwirkend geht das nicht mehr, da hast du die Übergangfrist versäumt, aber bei einem Batteriespeicher von 8 kW
ist die Entnahme zum Nullsteuersatz kein Problem.
https://forum.elster.de/anwenderforu...486#post435486
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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