Umsatzsteuererklärung PV Anlage

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Heisenberg40
    Neuer Benutzer
    • 09.05.2022
    • 6

    #1

    Umsatzsteuererklärung PV Anlage

    Hallo,

    ich mache die erste Umsatzsteuererklärung
    Im Prinzip habe ich nur 4 Zahlen, die ich eintragen muss:

    1) die erhaltene UST vom Energieversorger = errechnet sich automatisch durch in Zeile 38 eingetragene Umsätze und wird in Zeile 152 ausgegeben

    2) die vom Finanzamt erstattete UST für die Anschaffungskosten in > hier habe ich keine Ahnung wo ich diese eintragen soll, nach mehrmaligem "rumprobieren" im Formular bin ich nun wirklich ratlos... ?
    3) die bereits gezahlte UST (Vorsteuer?) auf die Umsätze aus 1) trage ich in Zeile 168 als Vorauszahlungssoll ein, ist hier die netto summe einzutragen oder die Vorsteuer von der Netto summe?

    Kann mir bitte jemand damit weiterhelfen, an welcher Stelle ich die erstattete UST auf die Anschaffungskosten eintrage? Bzw. liegt mein Fehler evtl. bereits in der Angabe der Anschaffungskosten?


    Hilfreich wäre mir wenn mir Jemand ein Muster mal erstellt wo ich was in welcher Zeile eintrage.
    Vielen Dank für Eure Hilfe!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Eigenverbrauch fällt nicht an, der müsste ja auch erklärt werden ?

    Die Vorsteuer aus dem Kauf der Anlage ist in Zeile 122 (Kennzahl 320) einzutragen, bei Mein ELSTER wäre das auf Seite 11 zu finden.

    Die Anschaffungskosten selbst sind in der Umsatzsteuererklärung nirgendwo anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Heisenberg40
      Neuer Benutzer
      • 09.05.2022
      • 6

      #3
      Hallo Charlie muss ich in zeile 122 ein vorzeichen Angeben. Ich habe die steuer von der pv anlage schon bekommen

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        Hallo Heisenberg40,

        mal unterstellt du bist in Mein Elster unterwegs, da kommt die Vorsteuer in die Kennziffer 320 Zeile 122 auf Seite 11

        Tschüß

        P.S. da war schon einer schneller.
        Zuletzt geändert von holzgoe; 09.05.2022, 10:27.

        Kommentar

        • holzgoe
          Erfahrener Benutzer
          • 19.01.2009
          • 12107

          #5
          Zitat von Heisenberg40 Beitrag anzeigen
          Ich habe die steuer von der pv anlage schon bekommen
          Hallo Heisenberg40,
          nein musst du nicht, das wird abgezogen von der Zahllast der Einnahmen und ergibt dann im Saldo sicherlich einen Überschuss oder Minusbetrag.

          Tschüß

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            Hallo Charlie muss ich in zeile 122 ein vorzeichen Angeben
            Nein, die Anwendung rechnet selbst, erst beim Vorauszahlungssoll ist das Minuszeichen gefragt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              Zitat von Heisenberg40 Beitrag anzeigen
              3) die bereits gezahlte UST (Vorsteuer?) auf die Umsätze aus 1) trage ich in Zeile 168 als Vorauszahlungssoll ein
              Vorsteuer ist Umsatzsteuer, die Dir andere Unternehmer für Dein Unternehmen in Rechnung stellen. In Zeile 168 ist das Vorauszahlungssoll einzutragen, also die Summe der Voranmeldungen, die für das betreffende Jahr abgegeben wurden. Das kann oft auch ein negativer Betrag sein.

              Kommentar

              • Heisenberg40
                Neuer Benutzer
                • 09.05.2022
                • 6

                #8
                Könnte mir dann kurz jemand schreiben anhand Zeilen was ich wie eintragen muss. Danke

                Kommentar

                • holzgoe
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.01.2009
                  • 12107

                  #9
                  Hallo Heisenberg40,
                  Umsätz in Zeile 38 und die entsprechende Umsatzsteuer werden in Zeile 152 ausgewiesen, deine Vortsteuer aus Zeile 122 wird in Zeile 165, dann musst du dein Vorauszahlungssoll aus den Voranmeldungen von 2021 eintragen in Zeile 168 (da dürfte die PV Anlage mit Vorsteuer) drin sein, danach ergibt sich doch der Abschluss in Zeile 169

                  Tschüß

                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15389

                    #10
                    Zitat von Heisenberg40 Beitrag anzeigen
                    Könnte mir dann kurz jemand schreiben anhand Zeilen was ich wie eintragen muss. Danke
                    Wir haben's doch jetzt:

                    Zitat von Heisenberg40 Beitrag anzeigen
                    1) die erhaltene UST vom Energieversorger = errechnet sich automatisch durch in Zeile 38 eingetragene Umsätze
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Die Vorsteuer aus dem Kauf der Anlage ist in Zeile 122 (Kennzahl 320) einzutragen.
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    In Zeile 168 ist das Vorauszahlungssoll einzutragen, also die Summe der Voranmeldungen, die für das betreffende Jahr abgegeben wurden

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45977

                      #11
                      Wir haben's doch jetzt:
                      Immer vorausgesetzt, der gesamte erzeugte Strom wurde an den Energieversorger geliefert, was inzwischen eigentlich die Ausnahme ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15389

                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Immer vorausgesetzt, der gesamte erzeugte Strom wurde an den Energieversorger geliefert, was inzwischen eigentlich die Ausnahme ist.
                        Es wurde doch konkret nach erhaltene UST vom Energieversorger etc. gefragt. Für den Unentgeltlichen Wertabgaben gibt es eine eigene Zeile, die nicht in der Fragestellung enthalten war. Ich sehe es hier nicht als meine Pflicht an, die Fragesteller darauf hinzuweisen, dass vielleicht eine Angabe in der Erklärung fehlen könnte, nach der er nicht gefragt hat.

                        Kommentar

                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45977

                          #13
                          Ich sehe es hier nicht als meine Pflicht an ...
                          Sicher besteht da keine Pflicht. Ich habe es im Beitrag #2 nur angesprochen, weil es in der Jahreserklärung anders als in der Voranmeldung

                          jeweils eigene Zeilen für die Lieferung und die unentgeltliche Wertabgabe gibt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          • Heisenberg40
                            Neuer Benutzer
                            • 09.05.2022
                            • 6

                            #14
                            Ich Danke euch allen für die Hilfe ich schaue mal heute ob ich das soweit kann, bei fragen melde ich mich nochmal. Danke

                            Kommentar

                            • Heisenberg40
                              Neuer Benutzer
                              • 09.05.2022
                              • 6

                              #15
                              L.E.Fant Zeile 168. also sagen wir mal 220 euro habe ich beim Finanzamt angegeben oder die Umsaatzsteuer von 220 Euro angeben?

                              Kommentar

                              Lädt...