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Anmeldung als Freiberufler: Umsatz vs Einkünfte - Geltungsbereich??

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    Anmeldung als Freiberufler: Umsatz vs Einkünfte - Geltungsbereich??

    Hallo zusammen,

    ich arbeite mich gerade durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen.

    Dabei sollen ja in Punkt 13 die Einkünfte und in Punkt 17 die Umsätze für das laufende Jahr eingetragen werden.

    Nun habe ich als Freiberufler die IST-Versteuerung ausgewählt, d.h. für die Umsatzsteuer gilt der Rechnungseingang. Nach meiner Einschätzung kann dadurch in Punkt 17 der Umsatz geringer sein als das Einkommen in Punkt 13, weil die Rechnung für Dezember erst im Januar eingeht.

    Beispiel:

    Ich starte meine Selbständigkeit im Mai 2022 und bekomme einen Auftrag ab 01.06.2022. Der Einfachheit halber habe ich jeden Monat 10000 € Umsatz und 1000 € Betriebsausgaben.
    Der Rechnung stelle ich aber erst im Folgemonat und bekomme vom Kunden es am 25. des Folgemonats überwiesen.
    Leistungsmonat Rechnungseingang Umsatz Betriebsausgaben
    01.06.2022 25.07.2022 10000,00 1000,00
    01.07.2022 25.08.2022 10000,00 1000,00
    01.08.2022 25.09.2022 10000,00 1000,00
    01.09.2022 25.10.2022 10000,00 1000,00
    01.10.2022 25.11.2022 10000,00 1000,00
    01.11.2022 25.12.2022 10000,00 1000,00
    01.12.2022 25.01.2023 10000,00 1000,00
    Dann ist mein Einkommen in Punkt 13 63000€ (7 x 9000€), mein Umsatz in Punkt 17 aber 60000€ (6x10000€). Ist das richtig so, oder habe ich einen Verständnisfehler?

    Danke
    Zuletzt geändert von Rahul0891; 09.05.2022, 16:59.

    #2
    Für eingehende Rechnungen sind Soll- und Istbesteuerung ohne Bedeutung. Die sind nur für ausgehende Rechnungen wichtig. Istbesteuerung heißt allerdings, dass die Steuer bei Geldeingang entsteht.

    Bei Istebsteuerung zählt also der Umsatz im Prinzip am gleichen Tag als getätigt, an dem er auch einkommensteuerlich als Einnahme erfasst wird.

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      #3
      Wenn du nicht bilanzierst, was du als Freiberufler nicht musst, gehört die Rechnung für Dezember bei den Einkünften zu 2023.

      Mit der elektronischen Steuererklärung hat das allerdings nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn du nicht bilanzierst, was du als Freiberufler nicht musst, gehört die Rechnung für Dezember bei den Einkünften zu 2023.
        Hängt das nicht vom Tag der Zahlung ab? In der Tabelle wird die Dezemberrechnung am 1. 12. ausgestellt.

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          #5
          Hängt das nicht vom Tag der Zahlung ab? In der Tabelle wird die Dezemberrechnung am 1. 12. ausgestellt.
          Das habe ich anders verstanden bzw. gelesen:

          Der Rechnung stelle ich aber erst im Folgemonat und bekomme vom Kunden es am 25. des Folgemonats überwiesen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Hängt das nicht vom Tag der Zahlung ab? In der Tabelle wird die Dezemberrechnung am 1. 12. ausgestellt.
            Hallo zusammen, der 01.12 ist der Leistungsmonat, also der Monat, in dem ich die Dienstleistung erbracht habe. Die Rechnung stelle ich aber erst Anfang Januar, der Rechnungseingang sollte dann irgendwann im Januar sein, hier habe ich den 25. angenommen.

            Also, sehe ich das richtig, dass Einkommenssteuer und Umsatzsteuer für den Dezember beide erst in 2023 anfallen, also würden Einkünfte bei 54k€ und Umsatz bei 60k€ liegen.

            Sorry, wenn das Thema verfehlt ist, dann suche ich mir beim nächsten Mal ein Steuerforum für solche Fragen.

            Danke, aber soweit...

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              #7
              Oh, hab wohl die Überschriften nicht gelesen. Aber der 01.12.2022 ist natürlich kein Monat ...

              Wie gesagt, einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich ist bei Dir der Zeitpunkt des Zahlungseingangs ausschlaggebend.

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