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Umzugskosten

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    Umzugskosten

    Hallo zusammen,
    ich habe gelesen, dass Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden können, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt.
    Ich komme aus dem Ausland, um zu promovieren. Ich habe mit meiner Familie in einem vollmöblierten Apartment in einem Gästehaus der Universität gewohnt. Nach meiner Promotion habe ich den Job außerhalb der Universität gewechselt. Also mussten wir in eine Privatwohnung in der gleichen Stadt umziehen, weil ich nicht im Gästehaus der Universität wohnen durfte. Also mussten wir wegen unseres Umzugs auch die Möbel kaufen.
    Meine Frage ist, ob ich in diesem Fall die Umzugs- und Möbelskosten steuerlich absetzen kann. Wenn ja, nach welchen Angaben?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
    Yamen

    #2
    Das ist eine Frage zum Steuerrecht. Hier handelt es sich aber um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung.

    Kommentar


      #3
      Kosten für Möbel sind sowieso Privatvergnügen. Wenn jemand ohne Möbel in eine Wohnung in der gleichen Stadt umzieht, fallen kaum Umzugskosten an.

      Eine Frage zur elektronischen Steuererklärung ist das eher nicht. Die Umzugskosten wären in der Anlage N bei den Werbungskosten zu erklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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