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    1. Rentenjahr

    Hallo Zusammen, mein Vater ist zum 01.05.2021 in Rente gegangen. Er bekommt nur die gesetzliche Rente. Habe von 01/2021 - 04/2021 alles in Anlage N eingetragen, ab 05/2022 in Anlage R. Die von der Rente abgezogenen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 16 und 18 eingetragen.
    Jetzt wird mir eine ungewöhnlich hohe Rückerstattung angezeigt ~1200 EUR. Die Erstattung als Arbeitnehmer lag in den Jahren davor nur bei ~100 EUR. Nun zu meiner Frage, ist diese hohe Erstattung möglich oder habe ich etwas vergessen? Ich weiß, das lässt sich pauschal schwer sagen, aber vllt fällt jmd spontan etwas ein. Oder evtl. hat jmd Erfahrung im Rahmen des 1. Rentenjahres gemacht. Bin für jeden Hinweis dankbar!
    VG Sarah

    #2
    Es ist durchaus möglich, dass es im Jahr des Renteneintritts zu einer Steuererstattung kommt. Beim Lohnsteuerabzug wird ja mit Monatstabellen

    gerechnet, bei denen gleich hohe Monatslöhne über das ganze Jahr zugrunde liegen. Andererseits wurde von der Rente bisher keine Steuer

    abgeführt, was gegen eine hohe Steuererstattung sprechen würde. Du musst die detaillierte Steuerberechnung Zeile für Zeile durchsehen,

    da sieht man ja, ob alle Beträge erscheinen. Bei der Rente muss vom Bruttobetrag ein steuerfreier Teil der Rente abgezogen sein.

    Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Rentner sind in den Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand richtig erfasst, die Beiträge

    aus der Lohnsteuerbescheinigung.gehören in die Zeilen 11 und 13 der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, ich habe nochmal alles geprüft. Es sind alle Beträge in der detaillierten Steuerberechnung enthalten. Auch von der Rente wird ein steuerfreier Teil abgezogen.
      Ich bin gespannt auf den Bescheid.

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        #4
        Hallo,

        wie hoch ist die monatl. Bruttorente?
        Gruß FIGUL

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          #5
          wie hoch ist die monatl. Bruttorente?
          Neugierig bist du nicht ? Damit allein lässt sich doch zur Höhe der Steuererstattung auch nichts sagen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Neugierig bist du nicht ? Damit allein lässt sich doch zur Höhe der Steuererstattung auch nichts sagen.
            Hallo,

            nein bin ich überhaupt nicht.
            Du scheinst dies allerdings bei vielen Foristen anzunehmen, da du öfters ge Stories von deiner riesigen Verwandschaft mit
            ihren steuerlichen Problemen, die du natürlich ganz erhaben löst.
            Meine Frage hat einen einfachen Grund:
            Die Rente kann doch so gering sein, dass trotzdem eine Erstattung entsteht.
            Hast sogar du erkannt bei der weitläufigen Formulierung mit Monatstabellen.. Beitrag#2,
            was der Tein natürlich ungeheuer hilft.
            und wo hgabe ich geschrieben, dass sich damit ezwas über die Höhe der Erstattung sagen lässt????





            Gruß FIGUL

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              #7
              Die Rente kann doch so gering sein, dass trotzdem eine Erstattung entsteht.
              Dafür gibt der im Beitrag #1 geschilderte Sachverhalt nichts her. Ob eine Erstattung in nennenswerter Größe entsteht, hängt bekanntlich von mehreren Umständen ab.

              Ich habe im Jahr meines Renteneintritts auch eine Steuererstattung von über 1.000,00 € erhalten, obwohl meine gesetzliche Altersrente deutlich über

              dem Durchschnitt liegt. Allerdings habe ich in den Jahren davor ebenfalls regelmäßig größere Erstattungen erhalten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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