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Versteuerung Aufwandentschädigung Masterarbeit

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    Versteuerung Aufwandentschädigung Masterarbeit

    Hallo zusammen,
    ich wollte die Tage meine Steuererklärung (in Elster) machen (ist nicht meine erste), bin dabei aber auf ein nicht einfach mit Google rechachierbares Problem gestoßen und hoffe nun, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

    Ich habe im letzten Jahr mein Ingenieursmasterstudium beendet. Dazu habe ich 6 Monate lang in einem großen Automobilunternehmen an meiner Masterthesis geschrieben. Dort hatte ich laut Vertrag " während der Laufzeit meiner Untersuchungen den Status eines freien Mitarbeiters". Die Versteuerung der monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 850 € "habe ich selbst zu tragen und abzuführen".

    Soweit ja alles kein Problem.
    Ich habe also geschaut, was man im Rahmen der Steuererklärung alles dazu braucht.
    Folgendes konnte ich rausfinden:

    Ich muss "eigentlich" nur den Gewinn (welchen ich zuvor in einer EÜR ermitteln muss) in die Anlage S eintragen und dazuschreiben, das ich im Rahmen meines Studiums eine Aufwandentschädigung für die Erstellung der Masterarbeit bekommen habe.

    Jetzt würden einige sagen, brauchst du nicht machen, da es kein hoher Betrag ist.
    Ich habe aber im November eine feste Anstellung bekommen und habe somit 2 Monate lang mein volles Gehalt bekommen, daher muss das jetzt auch steuerlich berücksichtigt werden.

    Kann mir jetzt jemand sagen, wo ich meinen "Umsatz" in der EÜR eintragen muss?
    Ich sehe mich nicht wirklich als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer oder ähnliches.
    Ich habe auch keine Rechnung für die Aufwandsentschädigung ausgestellt, das Geld wurde vom Unternehmen einfach Brutto = Netto montlich auf mein Konto überwiesen.
    Ich würde außerdem dann gerne Fahrtkosten etc. als Ausgaben angeben, um den letztendlochen gewinn zu reduzieren.

    Würde mich echt freuen, wenn mir da jemand ein paar Tipps geben könnte

    Zu dieser Fragestellung gibt es in vielen Foren ähnliche Threads (teils auch schon viele Jahre alt), aber eigentlich wird nirgends eine klare Antwort gegeben sondern man liest immer viele unterschiedliche Herangehensweisen.
    Daher versuche ich es mal hier

    VG Chris

    #2
    Deine Betriebseinnahmen musst du als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (Zeile 11) der EÜR erfassen, auch wenn du dich nicht als solcher fühlst.

    Deine Fahrtkosten (wahrscheinlich steht dir nur die Entfernungspauschale zu) würden in die Zeilen 83 bis 86 der EÜR gehören.

    Ein Thema der elektronischen Steuererklärung ist das eigentlich nicht. Steuerberatung ist hier nicht zulässig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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