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USt: PV-Anlage 2012 mit Einspeisevergütung 16% 2020 - wie angeben

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    USt: PV-Anlage 2012 mit Einspeisevergütung 16% 2020 - wie angeben

    Hallo,

    meine PV-Anlage ist vor dem 01.04.2012 installiert worden und hat eine Einspeisevergütung.

    Allerdings wird erst der gesamte Strom (2020: Einspeisung und Eigenverbrauch 9147kWh mit 24,43 ct/kWh) mit 19% Ust an die EnbW verkauft und dann der Eigenverbrauch korrigiert (2020: 1368kWh mit 16,38ct/kWh).

    2020 erhielt ich 12x 228€ Abschlag brutto mit 19%USt und zahlte 12*16€ Abschlag brutto mit 19% USt. Am Ende des Jahres wurden alle Beträge von der EnBW auf 16% korrigiert und ich hatte noch 211€ nachzuzahlen.

    Wie und v.a. wo gebe ich das korrekt an?

    Ich mache meine Steuer mit ALDI Steuer 2020, kann aber auch mit den Formularen in Elster direkt arbeiten.

    #2
    Dein privat verbrauchter Strom ist in dem Fall wie bei jedem anderen auch Privatsache. Du erklärst Deine Umsätze, so wie sie abgerechnet worden sind.

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      #3
      Es gibt zu dem Thema eine Broschüre des Bayer. Landesamts für Steuern, die nach meiner Erinnerung auch auf die Besonderheiten des Jahres 2020 eingeht:

      https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2021.pdf

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Dein privat verbrauchter Strom ist in dem Fall wie bei jedem anderen auch Privatsache. Du erklärst Deine Umsätze, so wie sie abgerechnet worden sind.
        So habe ich es gemacht: alle erhaltenenen Abschläge mit 19% und alle von mir bezahlten Abschläge mit 19% habe ich eingetragen.

        Muss ich die von der EnbW auf 16% korrigierten Beträge für Einspeisung und Eigenbrauch sowie die Nachzahlung dafür im Februarr 2021 nirgends eingeben?

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es gibt zu dem Thema eine Broschüre des Bayer. Landesamts für Steuern, die nach meiner Erinnerung auch auf die Besonderheiten des Jahres 2020 eingeht:

          https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2021.pdf
          Das habe ich, aber die Beispiele bzgl. der korrigierten Umsatzsteuer sind wohl eher für PV nach 2013 (hier geht es um die unentgeltlichen Wertabagbe)...

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            #6
            Dein privater Stromverbrauch hat in den Steuererklärungen nichts zu suchen.

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              #7
              ... sind wohl eher für PV nach 2013 (hier geht es um die unentgeltlichen Wertabagbe)...
              Meiner Meinung nach taugen die Beispiele auch für die Einspeisevergütung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Bei Anlagen vor April 2012 behauptet das UstG er hätte den gesamten Strom verkauft, weil auch der Eigenverbrauch vergütet wurde. Für die Einkommensteuer kauft er den Eigenverbrauch wieder zurück.
                Er war eigentlich auf dem richtigen Weg. Kommerzielle Programme schaffen das




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