Hallo,
ich verstehe was nicht in meiner voraussichtlichen Steuerberechnung. Ich bin verheiratet, wir haben zwei Kinder. Die ältere ist Jahrgang 2003,
wurde also 2021 volljährig. Sie geht aber noch zur Schule und bekommt durchgehend Kindergeld.
In 2021 sind wir seit längerem zum ersten mal wieder knapp über der Grenze wo der Freibetrag günstiger ist als das Kindergeld.
(Was von diesen Daten relevant ist, weiß ich noch nicht).
In der Steuerberechnung steht (Zahl ist beispielhaft)
Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80.488
ab
Freibeträge für das am 23.11.2003 geborene Kind. . . . . . . . . . . . . . . . . .-8.388
zu versteuerndes Einkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72.100
Wo ist das jüngere Kind geblieben? Weiter unten bei der Kirchensteuer heißt es dann aber:
Berechnung der Kirchensteuer
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für2 Kind(er) i.H.v.16.776 €. . . . . . . . .63.712
Drauf gekommen bin ich überhaupt, weil nur eine ganz geringe Rückzahlung errechnet wird,
es müsste m.E. aber deutlich mehr sein, zumal ich auch zum ersten mal Werbungskosten
über dem Pauschbetrag habe.
Vielen Dank für alle Tipps
Nasobem
ich verstehe was nicht in meiner voraussichtlichen Steuerberechnung. Ich bin verheiratet, wir haben zwei Kinder. Die ältere ist Jahrgang 2003,
wurde also 2021 volljährig. Sie geht aber noch zur Schule und bekommt durchgehend Kindergeld.
In 2021 sind wir seit längerem zum ersten mal wieder knapp über der Grenze wo der Freibetrag günstiger ist als das Kindergeld.
(Was von diesen Daten relevant ist, weiß ich noch nicht).
In der Steuerberechnung steht (Zahl ist beispielhaft)
Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80.488
ab
Freibeträge für das am 23.11.2003 geborene Kind. . . . . . . . . . . . . . . . . .-8.388
zu versteuerndes Einkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72.100
Wo ist das jüngere Kind geblieben? Weiter unten bei der Kirchensteuer heißt es dann aber:
Berechnung der Kirchensteuer
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für2 Kind(er) i.H.v.16.776 €. . . . . . . . .63.712
Drauf gekommen bin ich überhaupt, weil nur eine ganz geringe Rückzahlung errechnet wird,
es müsste m.E. aber deutlich mehr sein, zumal ich auch zum ersten mal Werbungskosten
über dem Pauschbetrag habe.
Vielen Dank für alle Tipps
Nasobem
Kommentar