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Nur ein Kind von zwei in Steuerberechnung?

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    Nur ein Kind von zwei in Steuerberechnung?

    Hallo,

    ich verstehe was nicht in meiner voraussichtlichen Steuerberechnung. Ich bin verheiratet, wir haben zwei Kinder. Die ältere ist Jahrgang 2003,
    wurde also 2021 volljährig. Sie geht aber noch zur Schule und bekommt durchgehend Kindergeld.
    In 2021 sind wir seit längerem zum ersten mal wieder knapp über der Grenze wo der Freibetrag günstiger ist als das Kindergeld.
    (Was von diesen Daten relevant ist, weiß ich noch nicht).

    In der Steuerberechnung steht (Zahl ist beispielhaft)
    Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80.488
    ab
    Freibeträge für das am 23.11.2003 geborene Kind. . . . . . . . . . . . . . . . . .-8.388

    zu versteuerndes Einkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72.100

    Wo ist das jüngere Kind geblieben? Weiter unten bei der Kirchensteuer heißt es dann aber:
    Berechnung der Kirchensteuer


    zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
    von Freibeträgen für2 Kind(er) i.H.v.16.776 €. . . . . . . . .63.712

    Drauf gekommen bin ich überhaupt, weil nur eine ganz geringe Rückzahlung errechnet wird,
    es müsste m.E. aber deutlich mehr sein, zumal ich auch zum ersten mal Werbungskosten
    über dem Pauschbetrag habe.

    Vielen Dank für alle Tipps
    Nasobem


    #2
    Die Günstigerprüfung gemäß § 31 EStG wird pro Kind durchgeführt. Dementsprechend wurde für ein Kind der Kinderfreibetrag gewährt während für das zweite Kind das ausgezahlte Kindergeld günstiger ist.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Vielen Dank an den Frühaufsteher :-) Jetzt habe ich auch eine Seite gefunden, wo das ganze nochmal ausführlich steht:
      https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI9403189.html
      Die §31 und §32 finde ich nämlich ganz schön schwer verständlich. Interessant bleibt, warum trotz schwankendem gemeinsamem Einkommen übers Jahr die ESt anscheinend sehr "zielgenau" eingezogen wurde -- eigentlich ja gut. Hat evtl. der Arbeitgeber (ÖD) hier schon die (ja vorher beantragte und bekannte) Familienzeit meiner Frau schon berücksichtigt? Sollte ich dazu noch was rausfinden, berichte ich es hier.

      Viele Grüße vom Nasobem

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        #4
        Wenn Jemand das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, dann führt dieser Arbeitgeber nach § 42b EStG ggf. am Jahresende einen Lohnsteuerjahresausgleich durch, so dass sich Arbeitslohnschwankungen innerhalb des Jahres ausgleichen. Einen Ausgleich zwischen den Ehegatten erfolgt allerdings nicht, selbst wenn ihm dazu Alles bekannt sein sollte, weil Beide vielleicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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