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Finanzamt fordert "Aufstellung / Bilanzkontenauszug und Rechnungen"

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    Finanzamt fordert "Aufstellung / Bilanzkontenauszug und Rechnungen"

    Hallo liebe Steuerzahler,
    und zwar habe ich dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung ohne Steuerberater selbst gemacht. Ich bin selbstständig und habe vor Kurzem Post vom FA erhalten, dass diese noch zusätzliche Unterlagen haben möchten zu den Aufwendungen und Werbekosten. "Aufstellung / Bilanzkontenauszug und Rechnungen über die Aufwendungen für bezogene Fremdleistungen und Werbekosten". Dazu habe ich 2 Fragen...

    Frage 1 :
    Dass ich die Rechnungen nachreiche, kein Thema. Aber was meinen die mit "Aufstellung / Bilanzkontenauszug"? Die Kontoauszüge meiner Bank? Dort sind doch nicht nur die Aufwendungen einzusehen, sondern ALLE Zahlungsbewegungen des Jahres. Oder muss ich alle nicht relevanten Auszüge schwärzen, bis auf die von den geforderten Daten? Oder was genau ist gemeint?

    Frage 2:
    Als dritten Punkt schreiben sie "Am Ende des vorangegangenen Gewinnermittlungszeitraums war ein Buchwert für ein immaterielles Wirtschaftsgut vorhanden. In aktuellen Gewinnermittlungszeitraum wurden keine Angaben zu einem Wirtschaftsgut gemacht. Ich bitte um Erläuterung." Ich gehe davon aus, dass damit gemeint ist, dass ich wohl eine Abschreibung nicht korrekt gebucht habe - oder? Muss ich mich hier einfach nur schriftlich zu äußern oder die Steuererklärung (AVEÜR) erneut einreichen mit der Korrektur?

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich merke. dass es Zeit wird, mir bald wieder einen neuen Steuerberater zu suchen.

    Viele Grüße



    #2
    zu 1. Gemeint ist sicher eine Aufstellung oder ein Bilanzkontenauszug zu den Fremdleistungen und Werbekosten (neben den Rechnungen)
    zu 2. Entweder die Afa wurde nicht gebucht, oder das Wirtschftsgut wurde entnommen bzw. veräußert, so dass evtl. stille Reserven aufzudecken sind. Einfach erstmal Sachverhalt schildern.

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      #3

      Kloebi Danke für deine Antwort.

      Zu 1: Sprich, die dazugehörigen Kontoauszüge?

      Zu 2: Ok. Sprich du empfiehlst, nicht die Afa direkt zu korrigieren bzw. zu buchen, sondern erstmal schriftlich mich dazu äußern, dass ich vergessen habe die AVEÜR einzureichen?

      Kommentar


        #4
        nein. den Bilanzkontenauszug des Kontos "Fremdleistungen" in deiner Bilanz. Sprich, die wollen nicht nur einen Schuhkarton voll Belege, sondern auch eine Aufstellung dazu. M. E. kein Bankkontenauszug. Aber frag doch das FA, dann weißt du genau, was vorgelegt werden soll.

        Kommentar


          #5
          dass ich vergessen habe die AVEÜR einzureichen?
          Wenn du die AVEÜR vergessen hast, muss die EÜR mit der Anlage AVEÜR neu übermittelt werden. Einzeln geht das nicht elektronisch.

          Das Finanzamt geht vermutlich davon aus, dass du ein Buchhaltungsprogramm verwendest, was bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht sein muss
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Charlie24 Ok. Sprich ich fülle sie einfach manuell aus und füge sie als Anlage bei würde ich sagen, oder?

            Ich nutze Debitoor. Welche Art von "Aufstellung" sollte ich hier denn am Besten einreichen? Gewinn und Verlust-Bericht des Jahres?

            Ich würde natürlich auch telefonisch nachfragen, allerdings ist das bei meinem Finanzamt so eine Sache der Erreichbarkeit, dass ich gerne mal 20 Versuche brauche, bis jemand dran geht :-) Daher frage ich lieber erst einmal hier nach...

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              #7
              Welche Art von "Aufstellung" sollte ich hier denn am Besten einreichen? Gewinn und Verlust-Bericht des Jahres?
              Ich weiß nicht, welche Auswertungen dein Programm zur Verfügung stellt, also kann ich dir dazu nichts sagen.

              Hier im Forum geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung, also z. B., dass die AVEÜR nur als Anlage zur EÜR übermittelt werden kann.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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