Hallo zusammen,
ich würde gerne die Steuerklärung für das Jahr 2021 machen und die Arbeitskosten, welche in dieser Wohneigentümergemeinschaft entstanden sind, steuerlich absetzen. Jedoch ist es so, dass der Hausverwalter sich jedes Jahr für die Abrechnung Zeit lässt und diese meistens im September kommt.
Kann ich dann nächstes Jahr (2023) die Kosten aus 2021 in der Steuererklärung angeben oder wird es da Probleme geben?
Vielen Dank!
ich würde gerne die Steuerklärung für das Jahr 2021 machen und die Arbeitskosten, welche in dieser Wohneigentümergemeinschaft entstanden sind, steuerlich absetzen. Jedoch ist es so, dass der Hausverwalter sich jedes Jahr für die Abrechnung Zeit lässt und diese meistens im September kommt.
Kann ich dann nächstes Jahr (2023) die Kosten aus 2021 in der Steuererklärung angeben oder wird es da Probleme geben?
Vielen Dank!
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