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Lohnkosten bei Handwerkerrechnung

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    Lohnkosten bei Handwerkerrechnung

    Guten Morgen,
    Es geht um die Steuererklärung 2018. Ich soll verständlicherweise eine Rechnung von 21000 Euro (Fassadenrenovierung, Innenrenovierung) nachreichen. Nun fällt mir auf, dass der Handwerker auf der Rechnung vermerkt hat : "Im Endbetrag sind 25% Materialkosten und 75% Lohnkosten enthalten". Er hat aber wie auf anderen Rechnungen üblich, nicht diesen Lohnkostenbetrag vermerkt. Im Prinzip müsste es jedem klar sein, dass es 75% von 21000 sind und anhand der Rechnung kann man auch sehen, dass die meisten Posten Lohnkosten sind.
    Damit erreiche ich 2,5 mehr als die maximalen 6000 die man absetzen kann, um die Steuerlast von 1200 zu erleichtern.

    Meine Frage ist : ist es so für das Finanzamt in Ordnung oder muss ich den Handwerker bieten, die Rechnung nachzuverbessern? Ich möchte auf diese 1200 Euro Abzug nicht verzichten!!!

    #2
    Meine Frage ist : ist es so für das Finanzamt in Ordnung oder muss ich den Handwerker bieten, die Rechnung nachzuverbessern? Ich möchte auf diese 1200 Euro Abzug nicht verzichten!!!
    In dem relevanten BMF-Schreiben vom 09.11.2016 heißt es in Randnummer 40:

    Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung gesondert ermittelt werden können. Auch eine prozentuale Aufteilung
    des Rechnungsbetrages in Arbeitskosten und Materialkosten durch den Rechnungsaussteller ist zulässig.


    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage allerdings nichts zu tun !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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