Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ausländischer Fond / Keine Kapitaleinkünfte - was angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ausländischer Fond / Keine Kapitaleinkünfte - was angeben?

    Guten Tag,

    Im letzten Jahr habe ich von meinem ausländischen Arbeitgeber ein Aktiengeschenk bekommen.
    Die Aktien werden von einer ausländischen Organisation verwaltet.
    Der Wert der Aktien (Wert am Tag der Zuteilung) ist in den Jahreslohn eingeflossen und ich bezahle dafür Einkommenssteuer.
    Seit der Zuteilung sind die Aktien im Wert gefallen.
    Es gab keine Dividenden. Ich hatte auch sonst keine Kapitalerträge.

    Nun meine Fragen:
    Muss ich eine Anlage KAP ausfüllen?
    Falls ja, wie gebe ich das an?
    Muss ich irgendwas tun, damit ein eventueller Kursgewinn der Aktie später mit dem Datum der Zuteilung berechnet wird? Ich fände es unfair, wenn der Kursgewinn z.B. am Ende des neuen Steuerjahres mit dem Tiefpunkt am 1. Januar berechnet wird, denn ich habe die Aktie ja zu einem höheren Wert bekommen. (Sorry falls diese letzte Frage zu kompliziert ist, sie ist weniger wichtig)

    Also ich wär dankbar, wenn das jemand wüsste und mir hier helfen könnte.


    #2
    Die Anlage KAP ist für Kapitalerträge gedacht. Wenn es keine gegeben hat, musst du auch keine erklären. Falls die Aktien mal Dividenden abwerfen,

    musst du diese als ausländische Kapitalerträge erklären, ebenso, wenn du beim Verkauf einen Gewinn oder Verlust erzielen würdest. Der Gewinn

    oder Verlust wird ausgehend von dem Wert am Tag der Zuteilung berechnet. Solange du die Aktien hältst, ist die Kursentwicklung steuerlich bedeutungslos.

    Bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 801,00 € (ab 2023: 1.000,00 € geplant) fallen bei Gewinnen keine Steuern an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24
      Das ist ja super. Vielen Dank für die Antwort, und dann auch noch so schnell.
      Finde das Ganze ziemlich verwirrend, freue mich, dass du Bescheid weisst!

      Kommentar

      Lädt...
      X