Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verrechnung Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verrechnung Einkommensteuer und Umsatzsteuer

    Hallo,

    ich habe am 15.5. einen Brief vom Finanzamt bekommen, dass meine Einkommensteuererklärung bearbeitet wurde und das sie mich aber an die fristgerechte Abgabe der USt-Erklärung erinnern wollen.

    Nun meine Frage, bekomme ich den Bescheid und das Geld für die EST-Erklärung erst dann, wenn ich die USt gemacht habe? Einen Antrag auf Verrechnung habe ich nie gestellt.

    Weiß jemand, wie lange die Verarbeitung im Rechenzentrum dauert, also von der Bearbeitung bis zum Bescheid? Ich hatte mal etwas von 7 Tagen gehört, aber dann müsste ja schon längst der Bescheid vorliegen.

    #2
    Ich hatte mal etwas von 7 Tagen gehört,
    Das können auch 10 bis 14 Tage sein ! Warum sollte da etwas verrechnet werden ? Ein Verrechnungsantrag kann doch nur bei der USt.-Voranmeldung

    gestellt werden, meine ich jedenfalls.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Birgit912,
      wenn du keine Rückstände hast und keine Verrechnung beantragt hast bekommst du dein Geld an dem Tag auf den der Bescheid datiert ist überwiesen plus Banklaufzeit.

      Es stimmt zwischen der maschinellen Verarbeitung und em Bescheid liegen eigentlich 7 Tage plus drei Tage für den Postlauf. (Bei dir war der Brieftrtäger Sonntags zustellen?)

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        In der Regel werden die Steuererklärungen erst dann abschließend bearbeitet, wenn sie vollständig vorliegen. Es geht ganz einfach auch darum, dass die in den verschiedenen Erklärungen angegebenen Beträge auch stimmig sind.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          ..... Ein Verrechnungsantrag kann doch nur bei der USt.-Voranmeldung gestellt werden, meine ich jedenfalls...
          Hallo,

          auch in der Umsatzsteuererklärung kann eine Verrechnung beantragt werden -> Hauptvordruck Seite 1 A. Allgemeine Angaben Zeile 25.

          Tschüß
          Zuletzt geändert von holzgoe; 01.06.2022, 07:07. Grund: Korrektur Rechtschreibung

          Kommentar


            #6
            Ich hatte auch schon öfters den Fall, dass verrechnet wird, ohne dass man es beantragt.

            Kommentar

            Lädt...
            X