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Nebenkostenabrechnung auch erst nächstes Jahr anrechenbar?

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    Nebenkostenabrechnung auch erst nächstes Jahr anrechenbar?

    Hallo zusammen,
    seit März 2022 habe ich meine Einkommensteuererklärung soweit fertig, bis auf die aktuelle Nebenkostenabrechnung (2020/2021). Die fehlt nämlich noch.
    Ich würde meine Stuererklärung gerne jetzt abgeben - deswegen meine Frage:
    Kann ich die fehlende Nebenkostenabrechnungauch erst im nächsten Jahr mit meienr Steuererklärung für 2022 angeben oder ist diese Möglichkeit dann "verfallen"?
    Vielleicht hat ja jemand eine gute Antwort.
    Danke
    Gruß
    F_Lee

    #2
    Bitte die Randnummer 47 lesen:

    https://www.ihk.de/blueprint/servlet...-15-2-data.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für den Hinweis. Dann kann ich ja meine Steuererklärung für 2021 jetzt fertigmachen und abschicken und die ausstehende NK-Abrechnung dann nächstes Jahr angeben (zumindest habe ich die Randnotiz so verstanden).
      Gruß F_Lee

      Kommentar


        #4
        zumindest habe ich die Randnotiz so verstanden)
        So verstehe ich das auch ! Da die Hausverwaltungen für die Nebenkostenabrechnungen bis zu 1 Jahr Zeit haben, könnte man bei einer Pflichtveranlagung

        mit den Steuererklärungsfristen in Konflikt kommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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