Nebenkostenabrechnung auch erst nächstes Jahr anrechenbar?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • F_Lee
    Neuer Benutzer
    • 05.02.2020
    • 23

    #1

    Nebenkostenabrechnung auch erst nächstes Jahr anrechenbar?

    Hallo zusammen,
    seit März 2022 habe ich meine Einkommensteuererklärung soweit fertig, bis auf die aktuelle Nebenkostenabrechnung (2020/2021). Die fehlt nämlich noch.
    Ich würde meine Stuererklärung gerne jetzt abgeben - deswegen meine Frage:
    Kann ich die fehlende Nebenkostenabrechnungauch erst im nächsten Jahr mit meienr Steuererklärung für 2022 angeben oder ist diese Möglichkeit dann "verfallen"?
    Vielleicht hat ja jemand eine gute Antwort.
    Danke
    Gruß
    F_Lee
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45949

    #2
    Bitte die Randnummer 47 lesen:

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • F_Lee
      Neuer Benutzer
      • 05.02.2020
      • 23

      #3
      Danke für den Hinweis. Dann kann ich ja meine Steuererklärung für 2021 jetzt fertigmachen und abschicken und die ausstehende NK-Abrechnung dann nächstes Jahr angeben (zumindest habe ich die Randnotiz so verstanden).
      Gruß F_Lee

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45949

        #4
        zumindest habe ich die Randnotiz so verstanden)
        So verstehe ich das auch ! Da die Hausverwaltungen für die Nebenkostenabrechnungen bis zu 1 Jahr Zeit haben, könnte man bei einer Pflichtveranlagung

        mit den Steuererklärungsfristen in Konflikt kommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...