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Wohin mit Auslandseinnahmen bei einer "Unständigen Beschäftigung"

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    Wohin mit Auslandseinnahmen bei einer "Unständigen Beschäftigung"

    Hallo,
    mein Freund arbeitet an verschiedenen Theater und zählt damit zu den Unständig Beschäftigten. Im Sommer 2020 war er für einige Wochen an einem Theater in Österreich beschäftigt. Das lief über einen Werkvertrag, Steuern / Abgaben wurden gleich einbehalten. Wir wollten dieses Einkommen jetzt in der Anlage NAus eintragen, sind dann aber über die Tage-Einteilung gestolpert. Es war ja eine einmalige Angelegenheit. Weiß vielleicht jemand, wo diese (in Österreich bereits versteuerten) Einnahmen eingetragen werden? Passt da NAus? Teilt man dann einfach auf in Arbeitstage in Deutschland und im Ausland?
    Und weitere Frage: Dabei sind ja auch Kosten angefallen für Verpflegung. Das läuft ja normalerweise über eine Pauschale. Wo werden die dann eingetragen?
    Vielen Dank und schöne Pfingsttage!

    #2
    Das ist keine Elsterfrage, sondern Steuerberatung, die hier nicht geleistet werden darf. Suchmaschiniere mal nach DAB Österreich und schaue Dir den Artikel 17 an. Das ist schwere Kost, aber da kann Dir notfalls nur Dein steuerlicher Berater weiterhelfen.

    Wenn das ein Fall von Art. 17 Abs. 1 wäre, dann wäre das nach Art. 23 Abs. 1 kein Fall der Anlage N-AUS, sondern der Anlage AUS (Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer). Wäre das ein Fall des Art. 17 Abs. 3 mit dann alleinigem österreichischem Besteuerungsrecht, dann würde das in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank! Ich werde mir die allgemeinen Hinweise anschauen.
      Mir hat das Lesen in diesem Forum oft konkret geholfen, z.B. bei der Frage, wo + wie ich meine KSK-Beiträge eintrage, ich hatte die zarte Hoffnung, dass das hier auch so eine formale Sache ist.

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        #4
        Nein, das ist hier keine rein formale Sache, sondern rechtliche Subsumption, wie das steuerlich zu behandeln ist. Wenn Du uns jetzt gesagt hättest, dass das so und so zu behandeln ist, dann könnten wir Dir sicherlich sagen, wo / wie das formal einzutragen wäre, auch wenn das formal betrachtet auch keine Elsterfrage wäre, denn auf den Papiervordrucken würdest Du ja genauso vorgehen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Sehr verspätet (eine Corona-Infektion, einen größeren Auftrag und wildes Googeln später) noch einmal vielen, vielen Dank! Der Hinweis auf Artikel 17, Abs 1 des DAB und die Anlage AUS war Gold wert. Als das Prinzip klar war, ging es dann mit Suchmaschine und Ausfüllhilfe des Finanzamtes einigermaßen (abgesehen von den Sozialabgaben, aber gut).
          Der eigentliche Steuerberater war verstorben, und Steuerberater sind derzeit grade bei Selbstständigen / Freiberuflern / Künstlern extrem belastet, insofern ist es gut, dass das nun auch so ging.

          Und sorry für die zu weit gefasste Frage, dass ist eigentlich völlig klar, dass das so nicht geht.

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