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Erklärung Grundsteuerreform für eine nicht verwandte Person abgeben

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    Erklärung Grundsteuerreform für eine nicht verwandte Person abgeben

    Hallo allerseits,
    wie gebe ich für eine nicht verwandte Person die Erklärung zur Grundsteuerreform ab? Ich hatte die Vollmachtsverwaltung in meinem Elsterkonto aufgerufen, aber da kann ich nur mich selbst als Vollmachtnehmer registrieren? Wo bleibt denn dann der Vollmachtgeber?
    Oder besser jene Person selbst registrieren, also inkognito in deren Namen agieren? Ich habe zwar entsprechende Vollmachten, aber wenn ich die nirgends hinterlegen kann, kommt mir das so illegal vor...

    Beste Grüße
    Zade

    #2
    Oder besser jene Person selbst registrieren, also inkognito in deren Namen agieren? Ich habe zwar entsprechende Vollmachten,
    Das musst du selbst wissen, in der Praxis funktioniert das natürlich. Das Problem ist doch, dass man, wenn es nicht um Angehörige nach § 15 AO

    geht, schnell mit dem Steuerberatungsgesetz in Konflikt kommen kann. Ich persönlich übermittle deshalb jede Art von Steuererklärungen nur für

    Angehörige. Da gebe ich dann auch an, dass ich mitgewirkt habe Die AO lässt zwar die elektronische Übermittlung durch Dritte generell zu, aber

    auch da muss man die Bestimmungen von § 87d AO beachten: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html

    Für die Frage, ob unbefugt Hilfe in Steuersachen geleistet wurde oder wird, gibt diese Vorschrift allerdings nicht her.

    Mit dem Thema Vollmachten hinterlegen habe ich mich noch nicht befasst. Aber wenn man nicht verwandt oder zur Hilfeleistung in Steuersachen

    befugt ist, hilft ja die Vollmacht nichts. Anders wäre es, wenn du als gerichtlicher Betreuer bestellt wärst, da akzeptiert das Finanzamt auch die

    Vertretung in Steuerangelegenheiten.

    Eigentlich ist das nur am Rande ein Thema der elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! An eine so komplexe Gesetzeslage hatte ich noch gar nicht gedacht. Vielleicht nehme ich besser Kontakt mit dem Finanzamt auf, es hieß ja, in Ausnahmefällen würden auch Papierformulare versandt.
      VG
      Zade

      Kommentar


        #4
        es hieß ja, in Ausnahmefällen würden auch Papierformulare versandt.
        Die Härtefallregelung gilt grundsätzlich in allen Bundesländern. Einzelne Bundesländer, wie z. B. Bayern, lassen die Abgabe auf Papier generell zu.

        https://www.grundsteuer.bayern.de/

        Zu den in deinem Bundesland gültigen Regeln musst du dich selbst schlau machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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