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Steuernummer für Grundsteuer einem bestehenden Elsterprofil hinzufügen

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    Steuernummer für Grundsteuer einem bestehenden Elsterprofil hinzufügen

    Hallo zusammen,
    ich habe mich mit Steuer-ID bei Elster angemeldet und möchte jetzt meine Steuernummer für die Grundsteuer hinzufügen.
    Wie geht das? Der Chat ist da mega unterirdisch, die verstehen nicht, was ich will und die einzige Antwort, die ich dazu erhalte ist so allgemein gehalten, dass ich damit nichts anfangen kann.
    Ich bin in Thüringen ansässig, das Grundstück ist auch in Thüringen.
    Ich bin mit Zertifikatsdatei und Steuer-ID angemeldet. Was muss ich tun? Angeblich benötige ich kein weiteres Konto bei Elster/keine weitere Registrierung für die Grundsteuer. Aber wie ich das hinzufüge, da finde ich gar nichts dazu. Kann mich da bitte jemand erleuchten? Z. Bsp. eine detaillierte Anleitung mit 1., 2. 3.?

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Ute

    #2
    Ich glaube nicht, dass man das Einheitswertaktenzeichen als Steuernummer bei einem Profil eintragen kann. Du benötigst auch kein Profil.

    In der Grundsteuererklärung wirst du das Einheitswertaktenzeichen eintragen können, da wird es ein passendes Eingabefeld geben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      ich glaube, die Frage wurde missverstanden.
      Es geht hier nicht um die Einheitswertaktenzeichen, sondern um die Steuernummer für das Grundstück. Diese weicht von meiner Steuernummer für die Einkommenssteuer ab.
      In Elster habe ich mich mit Steuer-ID und damit verknüpft mit der Steuernummer für die Einkommenssteuer registriert. Lt. Chat muss ich kein zusätzliches Profil bei Elster anlegen, ich soll angeblich nur die Grundsteuer zum bestehenden Elster-Profil hinzufügen, damit ich alles unter einem Profil abrufen kann. Aber keiner kann mir sagen, wie das geht oder versteht mich falsch.
      Auch im Chat hat man meine Frage nicht verstanden, da hieß es zwar, dass ich mich nicht neu für Elster registrieren muss, aber wenn ich wissen wollte, wie es funktioniert, haben die auf einmal meine Frage nicht mehr verstanden.
      Im Prinzip geht es doch nur um die Vorbereitung.

      Vielleicht muss ich auch erst abwarten bis das Portal für die Bodenrichtwerte/Einheitswerte aktiv ist und ich die Daten dort eintragen kann und das wird dann mit Elster irgendwie verknüpft.?
      Keine Ahnung.
      Es wäre nett, wenn man mich da mal irgendwie erhellen könnte.
      Vielen lieben Dank

      Mit freundlichen Grüßen
      Ute Seyfarth

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        #4
        Ich denke, dass Du da etwas missverstehst:

        Erstens braucht Niemand ein Profil anlegen.

        Zweitens ist die Steuernummer des Grundstücks das Einheitswertaktenzeichen.

        Drittens macht das Alles vor dem 01.07. keinen Sinn, solange Du ja schon ein Mein Elster-Konto hast. Am 01.07. wird Deine Grundsteuererklärung freigeschaltet und dort gibst Du dann Deine Daten ein, fertig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Im Prinzip geht es doch nur um die Vorbereitung.
          In Mein ELSTER muss man für die Grundsteuererklärung nichts vorbereiten, man kann das dort auch nicht. Die Vorbereitung erfolgt außerhalb

          und besteht darin, die Daten zu sammeln, die man in der Erklärung angeben muss. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich,

          auch die Bereitstellung der benötigten Daten unterscheidet sich. Ich muss z. B. Wohn- und teilweise auch Nutzflächen angeben, die habe ich

          jetzt vorab ermittelt bzw, zusammengetragen. Bestimmte Daten werde ich dann ab dem 01.07. abrufen können, da muss ich eben warten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo useyfarth,
            du hast ein gültiges Elster-Konto da ist erstmal alles ok.
            Und ab 01.07.2022 kannst du das Grundsteuerformular öffnen und deine Steuernummer bzw. Einheitswertaktenzeichen ordentlich eintragen.

            Tschüß

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Zweitens ist die Steuernummer des Grundstücks das Einheitswertaktenzeichen.
              Das kann man so nicht sagen - die Grundsteuererklärungen (und die EWAz) unterscheiden sich stark, je nach Bundesland. Z.B. in Bayern (und evtl. woanders, habe nur Bayern programmiert) wird zur Grundstücksidentifikation via ELSTER nur das EWAz übermittelt (das Feld "Steuernummer" ist hier gesperrt); in anderen Bundesländern braucht man die übliche 13stellige ELSTER-Steuernummer. Wie das im (ja bundesweiten) ELSTER-Portal gelöst wird, weiß man ja noch gar nicht - vielleicht muss man dann erst das Bundesland auswählen und bekommt dann (nur) die zutreffenden Eingabefelder präsentiert. Wird man sehen.

              (Abgesehen davon haben EWAz - jedenfalls hier in Bayern - ein völlig anderes Format bzw. Schema als Steuernummern. Darf man also nicht durcheinanderbringen.)

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                #8
                O.k., danke, wusste ich noch nicht.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  ... vielleicht muss man dann erst das Bundesland auswählen und bekommt dann (nur) die zutreffenden Eingabefelder präsentiert.
                  Davon gehe ich jetzt mal aus. In Bayern wird bei natürlichen Personen sowohl die Identifikationsnummer wie die Steuernummer für die Einkommensteuer

                  abgefragt. Laut Anleitung zum Hauptvordruck wird bei der Steuernummer das 11-stellige Länderformat erwartet. Ich muss u. a. eine Erbengemeinschaft

                  mit 7 Beteiligten erklären, da habe ich diese Daten bereits abgefragt und in einer Excel-Tabelle erfasst.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    In Bayern wird bei natürlichen Personen sowohl die Identifikationsnummer wie die Steuernummer für die Einkommensteuer abgefragt. Laut Anleitung zum Hauptvordruck wird bei der Steuernummer das 11-stellige Länderformat erwartet.
                    Das ist (fast) richtig, was den oder die Eigentümer betrifft. Beim Grundstück selbst gibt es allerdings Unterschiede: Z.B. in Bayern wird dafür (nur) das EWAz übermittelt, in anderen Bundesländern (nur) die Steuernummer des Grundstücks. Und via ELSTER wird bei Steuernummern intern natürlich auch das übliche 13stellige Format übermittelt (was kommerzielle Programme vermutlich intern wandeln und dem Anwender - sinnvollerweise - gar nicht erst anzeigen).

                    Ich kenne das halt nur aus der Programmierung (Papier-Formulare zum Download habe ich noch keine gefunden). Da schaut es (für Bayern) schematisch so aus:
                    Code:
                    <E88 xmlns="http://finkonsens.de/elster/elstererklaerung/grundsteuerby/e88/v2" version="2">
                    <GW1>
                      ...
                      (hier Angaben zur Lage des Grundstücks und zu den Eigentumsverhältnissen)
                      ...
                      <Eigentuemer>
                        <Beteiligter>1</Beteiligter>
                        ...
                        <E7404519>11-stellige Steuer-ID</E7404519>
                        ...
                        <E7404573>13-stellige ELSTER-Steuernummer</E7404573>
                        ...
                      </Eigentuemer>
                    </GW1>
                    <GW2>
                      ...
                      (Angaben zu den Flurstücken und zur Wohnfläche)
                      ...
                    </GW2>
                    <Vorsatz>
                      <Unterfallart>88</Unterfallart>
                      <Vorgang>01</Vorgang>
                      <Aktenzeichen>1234567890123456789</Aktenzeichen> [b]<<<--- das ist Bayern-spezifisch (19stelliges ELSTER-EWAz, anderswo 13stellige ELSTER-Steuiernummer)[/b]
                      ...
                    </Vorsatz>
                    </E88>
                    Es gibt noch zahlreiche andere Felder, die je nach Bundesland übermittelnt werden müssen, übermittelt werden dürfen, oder nicht übermittelt werden dürfen (selbst so banale Angaben die die Telefonnummer). Das ist programmiertechnisch eine mittlere Katastrophe... deswegen hab ich das auch nur für meinen eigenen Bedarf gemacht, sonst wäre ich in zehn Jahren noch nicht fertig

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                      #11
                      In Bayern gibt es die am PC ausfüllbaren PDF- Formulare bereits. Ab dem 01.07. sollen bei den Finanzämtern und den Gemeinden auch

                      Papierformulare verfügbar sein. In Bayern darf man bekanntlich auch ohne Härtefallantrag auf Papier abgeben. Ich habe mir die PDF und

                      die Anleitungen von hier heruntergeladen: https://www.grundsteuer.bayern.de/

                      Die Anleitungen sind sehr umfangreich, trotzdem bleiben ein paar Frage offen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        In Bayern gibt es die am PC ausfüllbaren PDF- Formulare bereits.
                        Ah, danke - neulich, als ich mal geschaut hatte, gabs noch nix. Schau ich mir gleich an

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                          #13
                          Ah, danke - neulich, als ich mal geschaut hatte, gabs noch nix.
                          Das muss aber dann schon länger her sein. Mein Download erfolgte am 6.Mai, ich hätte den Zugang zur Downloadseite über die Bilder über den FAQ

                          beinahe übersehen. Ich selbst werde selbstverständlich über Mein ELSTER abgeben, aber interessiert hat mich natürlich schon, welche Daten ich für

                          meine Fälle über die reinem Grundstücksdaten hinaus benötige.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ja, ich hab mit der Programmierung glaub ich im Februar/März angefangen, da gabs noch nirgendwo überhaupt gar nix...

                            Unterdessen gabs für die Softwareentwickler ne Ausfüllanleitung für die elektronische Übermittlung, aber die ist natürlich lang nicht so übersichtlich wir ein anständiges Formular-

                            Und April/Mai war ich im Urlaub, da hab ich mich um andere Dinge gekümmert

                            Ich muss dann eh mal schauen, ob im neuesten ERiC jetzt die Finanzämter Nürnberg, Augsburg und Ingolstadt drin sind - die hatten sie am Anfang nämlich vergessen, so dass man keine Übermittlungen mit EWAz aus diesen Städten machen konnte (kann?). Aber es gibt jetzt eh ERiC-Updates am laufenden Band, schon wegen dieser Energiepauschale... seufz

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