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Steuererklärung Anlage V ausfüllen brauche dringend Hilfe

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    Steuererklärung Anlage V ausfüllen brauche dringend Hilfe

    Hallo zusammen, ich bin neu hier und bräuchte dringend Hilfe. Ich muss die Anlage V ausfüllen und verstehe nur Bahnhof, habe sowas noch nie gemacht und weis nicht was ich wo in welche Zeile eintragen muss. Könnte mir da jemand helfen , dass auch ich es verstehe.
    Hier die Eckdaten :
    3 Parteien Haus , alles Eigentümer, 1 Wohnung gehört mir und die habe ich vermietet
    Die Nebenkostenabrechnungen machen wir Eigentümer wir haben keine Verwaltung
    Jetzt das ausfüllen der Anlage :
    Miete Betrag XX das kommt ja in Zeile 9 ??
    Die Nebenkosten ( 190 €/ Monat Vorauszahlungen von den Mieter ) trage ich wo ein ?
    Und was ich auch nicht verstehe ist , ich habe als Einkommen ja nur die reine Kaltmiete, die Nebenkostenvorauszahlungen werden auf mein Konto überwiesen und diese überweise ich dann weiter auf das WEG Konto , das müsste ich doch auch irgendwo schreiben dass die wieder weg gehen und ich das Geld nicht behalte, welche Zeile ist das denn ? ( ich hoffe ihr versteht was ich meine ) Also Nebenkosten aufs Konto .....wieder weg ist gleich 0. ( ist ja nicht mein Einkommen )
    Wäre das denn alles was ich in diese Anlage eintragen muss oder gibts da noch andere Sachen ?
    Ich hoffe sehr, dass mir hier einer helfen kann dass ich das endlich verstehe , denn ich verzweifel so langsam. Vielen Dank schonmal im Voraus

    #2
    Die eingenommenen Nebenkosten gehören in Zeile 13. Deine Werbungskosten trägst Du bei den Werbungskosten ein.

    Um welches Jahr geht es denn? ElsterFormular stand für 2019 letztmalig zur Verfügung.

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      #3
      Wenn es mehrere Eigentümer gibt (von Ehegatten mal abgesehen), muss die Anlage V der ESt 1 B (Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung)

      beigefügt werden. In der Anlage V zur Einkommensteuererklärung wären dann nur die Anteile an den Einkünften der Gemeinschaft zu erklären.

      Es sei denn, es handelt sich um Eigentumswohnungen, dann erklärt natürlich jeder für sich.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 15.06.2022, 15:55. Grund: Ergänzt um Eigentumswohnungen !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Es sei denn, es handelt sich um Eigentumswohnungen, dann erklärt natürlich jeder für sich.
        So hab ich das verstanden:

        Zitat von jayjay71 Beitrag anzeigen
        alles Eigentümer, 1 Wohnung gehört mir


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          #5
          Wenn man es öfter liest, wird es wohl so sein. Ich habe mich zunächst von 3 Parteien Haus in die Irre führen lassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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