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Fragen zu bereits bezahlten Steuern für feste Arbeitsstelle, eTIN und Doppelsteuern

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    Fragen zu bereits bezahlten Steuern für feste Arbeitsstelle, eTIN und Doppelsteuern

    Hallo Elster-Forum,

    Ich hoffe, ich poste hier im richtigen Bereich!

    Ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung zu machen (die erste in meinem Leben) und habe dazu einige Fragen, zu denen ich soweit online keine wirklich eindeutigen Antworten finden konnte. Im entsprechenden Zeitraum habe ich Lohn aus zwei verschiedenen Quellen erhalten - zum einen aus einem vertraglichen Arbeitsverhältnis hier in Deutschland, zum Anderen von einem Job als Contractor (also, in selbstständiger Arbeit) für ein amerikanisches Unternehmen. Dazu hätte ich einige Fragen:

    1. (Anlage N): Mein Lohn, den ich aus meinem Arbeitsverhältnis in Deutschland bezogen habe, wurde bereits versteuert. Brutto lag er bei 2600 €, Netto habe ich davon (nach Abzug der Steuern und Krankenkassenkosten) etwas über 1750 € monatlich erhalten. In der Steuererklärung soll ich nun den Brutto-Lohn natürlich angeben - allerdings wurde der ja schon besteuert? Wie wird das gehandhabt? Wird hier nochmal etwas abgezogen?

    2. (Anlage N): Wozu wird die eTIN genau benötigt? Ich kann meine Lohnsteuerbescheinigungen aktuell nicht finden - ich bin in der Zwischenzeit viel gereist und einige Male umgezogen und es kann sein, dass die dabei irgendwo verloren gegangen sind. Ich bin mir allerdings auch nicht ganz sicher, ob ich diese Nummer überhaupt brauche oder erhalten habe - ich hab gelesen, dass sie nur eine Zwischenlösung ist, bis man die Steueridentifikationsnummer hat (und die hab ich ja).

    3. (Anlage AUS): Ich habe während des entsprechenden Zeitraums in Deutschland gelebt (und das tu ich immer noch), aber monatlich einen bisher unversteuerten Betrag aus den USA für meinen Nebenjob erhalten. Ich habe online gelesen, dass zwischen Deutschland und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland besteht und man (wenn man nicht gerade doppelte Staatsbürgerschaft oder eine Greencard hat) nur dem Land, in dem man wohnt, Steuern zahlen muss. Somit müsste ich entsprechend die Steuern für diese Summe hier in Deutschland zahlen, richtig?


    Bitte entschuldigt, wenn die ein oder andere Antwort hier an sich offensichtlich ist - ich hab nur noch nie eine Steuerklärung gemacht und möchte sicher gehen, dass ich nichts auslasse oder falsch ausfülle.

    Vielen Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von Leofwin; 20.06.2022, 19:30.

    #2
    1. (Anlage N): Der Lohnsteuereinbehalt ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, maßgeblich sind deine gesamten Einkünfte eines Jahres.

    2. (Anlage N): Wenn deine Lohnsteuerbescheinigung unter Angabe deiner Identifikationsnummer übermittelt wurde, wovon ich ausgehe, braucht es keine eTIN.

    Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen, dann kannst du deine Lohnsteuerdaten in die Erklärung übernehmen.

    3. Wenn du wirklich selbstständig gearbeitet hast, spielt es für die Einkommensteuer keine Rolle, wo dein Auftraggeber sitzt. Du musst deinen Gewinn in

    Deutschland versteuern, dazu musst du eine EÜR erstellen und deinen Gewinn in der Anlage S oder G (bei Gewerbe) erklären.

    Im Übrigen gilt: Steuerberatung gibt es hier nicht !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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