Frage: Mein Mann hat eine Wohnung geerbt nach dem der Vater gestorben ist. Die Wohnung ist vermietet aber noch nicht auf den Namen meines Mannes überschrieben da der Testamentsvollstrecker nicht in die Pötte kommt. Die Mieteinnahmen sind immer noch auf einem Konzo vom Vater und dieses hat der Testamentsvollstrecker noch nicht aufgelöst um das Geld auszuzahlen. Ab wann müssen wir die Einnahmen und Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung angeben. Ab Todestag rückwirkend oder ab Überschreibung? Oder ab dem Tag wo die Miete auf unser Konto fließt?
Für 2019 mussten wir schon für Papa ein Pauschalbetrag nachzahlen da er wohl in 2019 keine Steuererklärung gemacht hat.
Für 2019 mussten wir schon für Papa ein Pauschalbetrag nachzahlen da er wohl in 2019 keine Steuererklärung gemacht hat.
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