Mit großem Interesse lese ich hier die Beiträge zum Thema Grundsteuer ... und habe noch einmal eine eher allgemeine Frage.
Im Jahr 2005 kauften wir zwecks Grundstücksbegradigung unserem Nachbarn ein Stück Freifläche ab.
Als meine Frau mir aktuell die Grundstücksgröße ins Elsterformular diktierte, nannte sie mir sicherlich die korrekte Grundstücksgröße.
Ich hatte mir jedoch zur Information auch einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beschafft, und dort finde ich nur die alte, also kleinere Grundstücksgröße vermessen, gezeichnet und angegeben.
Gut, das Finanzamt wird wohl nur an den Angaben im Grundbuch interessiert sein. Aber muss hier eigentlich jetzt jemand tätig werden?
Immerhin hatte ich in den Infos des Schleswig Holsteinischen Vermessungsamts folgende Passage entdeckt:
"Damit das Liegenschaftskataster und das Grundbuch übereinstimmen, wird im Falle der Veränderung der Nutzungsart das zuständige Grundbuchamt informiert"
Ich habe diesen Umstand vorsichtshalber im Freitextfeld der Grundsteuererklärung mitgeteilt.
Im Jahr 2005 kauften wir zwecks Grundstücksbegradigung unserem Nachbarn ein Stück Freifläche ab.
Als meine Frau mir aktuell die Grundstücksgröße ins Elsterformular diktierte, nannte sie mir sicherlich die korrekte Grundstücksgröße.
Ich hatte mir jedoch zur Information auch einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beschafft, und dort finde ich nur die alte, also kleinere Grundstücksgröße vermessen, gezeichnet und angegeben.
Gut, das Finanzamt wird wohl nur an den Angaben im Grundbuch interessiert sein. Aber muss hier eigentlich jetzt jemand tätig werden?
Immerhin hatte ich in den Infos des Schleswig Holsteinischen Vermessungsamts folgende Passage entdeckt:
"Damit das Liegenschaftskataster und das Grundbuch übereinstimmen, wird im Falle der Veränderung der Nutzungsart das zuständige Grundbuchamt informiert"
Ich habe diesen Umstand vorsichtshalber im Freitextfeld der Grundsteuererklärung mitgeteilt.
Kommentar