AW: Abschreibung Photovoltaikanlage
In die elektronische Lohnsteuerbescheinigung sicher nicht!
Die AfA ist in der EÜR zu erklären und zwar in der Anlage AVEÜR (Anlagenverzeichnis Teil 2) zu erklären.
Wenn du uns sagen würdest, mit welcher Anwendung die Erklärung erstellt wird, könnte dir präziser geholfen werden.
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Abschreibung Photovoltaikanlage
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