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Frage bezüglich Verlustvortrag und Pendlerpauschale

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    Frage bezüglich Verlustvortrag und Pendlerpauschale

    Hallo zusammen,


    Verzeiht mir, ich bin noch ein ziemlicher Neuling, was Steuern betrifft.



    Meine Situation ist wie folgt:

    Ich habe für meine Studienzeit seit dem Jahr 2014 jährlich einen Verlustvortrag vom Finanzamt auf dem Steuerbescheid erhalten. Circa 3000€ negatives Einkommen jährlich. Also komme ich von 2014 - 2018 auf ca. 15000€.

    Seit Februar 2019 habe ich als Praktikant gearbeitet, anschließend als Werkstudent, und nun seit 01.11.2019 als Festangestellter.

    Mein Gesamtverdienst im Jahr 2019 wird also bis zum Jahresende ca. 13400€ Brutto betragen.



    Der jährliche Freibetrag beträgt ca 9000€, also sind 9000€ des Verlustvortrags sozusagen verpufft. Kann ich die übrigen 6000€ ins nächste Jahr mitnehmen?

    Und bedeutet dies dass ich sämtliche steuerrechtlichen Abzüge für 2019 dann später zurück bekomme? Aktuell habe ich ja nur als Festangesteller Abzüge in Höhe von ca 590€ pro Monat, also insgesamt ~1200€ für das Jahr.



    Eine weitere Frage:

    Der kürzeste tägliche Weg zur Arbeit beträgt 84km. Bei ca. 200 Arbeitstagen bis Ende des Jahres bedeutet dies: 200*84*0,3 = 5040€.

    Kriege ich dieses Geld trotzdem zurück, oder "verpufft" auch dies aufgrund des Steuerfreibetrags?



    Viele Grüße, und danke schonmal!

    #2
    AW: Frage bezüglich Verlustvortrag und Pendlerpauschale

    In welcher Höhe dein Verlustvortrag jetzt wirklich weg ist, also verpufft, siehst du, wenn du deinen Fall in einem Steuerprogramm anlegst. Das geht auch mit einer Version für 2018.

    Vereinfacht sieht die Rechnung so aus: 13.400,00 Brutto - 5.040,00 Entfernungspauschale = 8.360,00 Summe der Einkünfte. Die 8.360,00 € sind jedenfalls weg, der Rest wird auf 2020 vorgetragen.

    Die 2019 bezahlte Lohnsteuer wäre dir auch ohne Verlustvortrag vollständig erstattet worden und mehr als die Steuer gibt es vom Finanzamt nicht zurück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Frage bezüglich Verlustvortrag und Pendlerpauschale

      Zitat von JeromeJeremias Beitrag anzeigen
      5040€.

      Kriege ich dieses Geld trotzdem zurück
      Das Finanzamt erstattet keine Fahrtkosten, sondern diese mindern das zu versteuernde Einkommen.

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        #4
        AW: Frage bezüglich Verlustvortrag und Pendlerpauschale

        Danke an euch alle!

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