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    Fehlende Unterlagen

    Hallo, ich muss für meinen Vater (84) die Grundsteuererklärung machen. Ich habe soweit auch alles ausgefüllt und die Erklärung schon abgeschickt. Heute war ich bei meinem Vater, der nun behauptet, dass ich eine falsche Wohnfläche angegeben habe (die Wohnfläche sei viel geringer als von mir angegeben). Außerdem ist er felsenfest davon überzeugt, dass er keinerlei Unterlagen von dem Grundstück / Haus besitzt und er wehrt sich auch dagegen, dass ich diese in seinen Ordnern suche.

    Was kann ich in so einem Fall machen? Kann ich im Nachhinein die Wohnfläche noch beim Finanzamt ändern lassen?

    #2
    Wahrscheinlich kannst Du die Erklärung einfach nochmal mit den richtigen Werten hinterherschicken. Mach einen Ausdruck und lass ihn Dir von Deinem Vater unterschreiben!

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      #3
      Was kann ich in so einem Fall machen? Kann ich im Nachhinein die Wohnfläche noch beim Finanzamt ändern lassen?
      Man kann das per Einspruch auch nachträglich korrigieren: Ob dein Vater jetzt richtig liegt, das weiß ich natürlich nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Frohel Beitrag anzeigen
        Ich habe soweit auch alles ausgefüllt und die Erklärung schon abgeschickt.
        Woher kam das Wissen um die angegebene Wohnfläche?
        Zitat von Frohel Beitrag anzeigen
        Außerdem ist er felsenfest davon überzeugt, dass er keinerlei Unterlagen von dem Grundstück / Haus besitzt und er wehrt sich auch dagegen, dass ich diese in seinen Ordnern suche.
        Dann soll er selber suchen oder wenn er die Unterlagen nicht mehr findet, beim Bauamt anrufen; wenn er Glück hat, haben die die Unterlagen vorliegen - besonders begeistert werden die Mitarbeiter dort allerdings wahrscheinlich nicht sein, weil solche Unterlagen meistens im Kellerarchiv liegen. ;-) Aber die Wohnfläche könnte auch selbst nachgemessen werden, anhand der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

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          #5
          Zitat von schachsommer12 Beitrag anzeigen
          Woher kam das Wissen um die angegebene Wohnfläche?
          Ich dachte, ich hätte die Angabe noch im Kopf, von der Zensus-Umfrage. War aber leider falsch. Das ist mir erst im Nachhinein aufgefallen.

          Es ist schwierig, mit meinem Vater, wenn es ums Haus geht. Er hat alles unter Verschluss. Und er lässt uns nicht dran. Zudem ist er dement und leicht aggressiv.
          Zuletzt geändert von Frohel; 14.07.2022, 14:26.

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            #6
            Ich kenne dieses Krankheitsbild aus dem Verwandtenkreis, da kann man wenig bis gar nichts dagegen machen.

            Eine korrigierte Erklärung erneut zu übermitteln, sollte aber im Moment noch kein Problem sein. Ich glaube nicht,

            dass die Erklärungen bereits bearbeitet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
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