Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anmeldung als Freiberufler & Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anmeldung als Freiberufler & Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze

    Hallo Zusammen,

    ich versuche mich aktuell als Softwaredesigner/Entwickler als Freiberufler zu melden. Der ganze Prozess ist mir noch relativ unverständlich, da ich mich sonst nie mit Steuern generell und Unternehmensgründung im spezifischen befasst habe.

    Ich habe per ELSTER mal ein Formular zur steuerlichen Erfassung abgeschickt und heute auch einen Brief erhalten - "Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten". Darin lässt sich auch schon eine Steuernummer finden - ansonsten geht es um die Bestätigung der IST-Versteuerung.

    Bestätigt mir das Finanzamt damit auch meine Tätigkeit als Freiberufler? Nach meinem Verständnis würde das Finanzamt mir mitteilen, wenn ich zusätzlich noch ein Gewerbe anmelden muss - stimmt das?

    Hoffe ihr könnt mir helfen und danke schon mal im Voraus!

    #2
    Die Einkunftsart wird engültig im Einkommen- und ggf. Gewerbesteuerbescheid der ersten Steuererklärung entschieden.

    Kommentar


      #3
      Was bedeutet, dass ich erstmal davon ausgehe. Sollte das Finanzamt mich eher als Gewerbe einstufen, erfahre ich das erst nach meiner ersten Steuererklärung?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Cptsaf Beitrag anzeigen
        Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten
        Hierbei geht's um die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen. Die Umsätze sind im Sinne von § 20 UStG in der Voranmeldung und Jahreserklärung anzugeben, wenn der Kunde die Zahlung geleistet hat; wäre das nicht beantragt und nicht genehmigt worden (oder würden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein), müssten die Umsätze bereits erklärt bzw. angegeben werden, wenn die Leistung erbracht wurde (Stichwort: Besteuerung nach vereinbarten Entgelten = Sollbesteuerung).

        Kommentar

        Lädt...
        X