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Grundsteuerwert-Rechner?

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    Grundsteuerwert-Rechner?

    Liebes Forum,
    liebe Community,

    für die Lohn - und Einkommenssteuer kann man mit Hilfe von sehr schön und einfach Was-wäre-Wenn-Berechnungen durchführen.


    Gibt es etwas vergleichbares für die Berechnung des Ertargswertes für den Grundsteuerwert?

    Unter habe ich etwas gefunden. Aber hier kann z.B. die Anzahl der Wohnungen nicht eingegeben werden.

    Konkret möchte ich gerne wissen, wie sich die Angabe "Einfamilienhaus" im Vergleich zu "Zweifamilienhaus" auf den Grundsteuerwert auswirkt. Außerdem würden ich gern vorab nachvollziehen, ob und ggfls in welchem Umfang die anderen Angaben im Elster-Formular diesen Wert beeinflussen.

    Herzlichen Gruß und vielen Dank vorab an alle Wissenden, die mich schlauer machen :-)
    M_Arcus

    #2
    Womöglich ist das auch dort abhängig vom Bundesland. Mit Elster hat das jedenfalls nichts zu tun.

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      #3
      OK, Ich konkretisiere meine Frage: gibt es außerhalb von ELSTER eine Berechnungsprogramm, mit dem ich den Grundsteuerwert nach dem Ertragswertverfahren berechnen kann?

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        #4
        Wie gesagt, das ist wohl keine Frage fürs Elster-Forum.

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          #5
          Danke für die schnelle Antwort.
          Für einen weitrerführenden Hinweis, wo diese Frage platziert werden könnte, wäre ich auch schin dankbar.

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            #6
            Womöglich ist das auch dort abhängig vom Bundesland
            Da es sicher vom Bundesland abhängig ist wie die neuen Grundsteuermessbeträge ausfallen, kann man ohne Angaben zum Bundesland

            noch nicht einmal recherchieren, ob es außerhalb von ELSTER Rechner für die neuen Grundsteuermessbeträge gibt. Ich habe meine Werte mit

            Excel berechnet, aber in Bayern ist das ja auch sehr einfach. Unterschiede zwischen Ein- und Zweifamilienhäusern können sich durch unterschiedlich

            große Grundstücks- und Wohnflächen ergeben, das liegt auf der Hand.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich möchte die Werte für Grundstückein RLP und NRW berechnen.
              Da es sich in allen Fällen um Grundstücke mit Wohnhäusern in Egennutzung handelt, müsste ich mich wohl mit dem Bewertungsgesetz (BewG) auseinander setzen.
              Es wäre mir jeodch sehr viel angenehmer, wenn ich die mir vorliegenden Parameter in eine (Online-) Maske eingebn könnte und der Grundsteuermessbeträge würde als Ergebnis ausgegeben.

              Ein schönes Projekt. Aber ich konnte bei Tante Google noch nichts finden, dass darauf hinweist, dass eine andere Person diese Frage in dieser Form bearbeitet hat...

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                #8
                ... dass eine andere Person diese Frage in dieser Form bearbeitet hat..
                In Bayern gibt es eine Broschüre mit Rechenbeispielen, aber die habe ich persönlich nicht zu Rate gezogen.

                Ob es für das Bundesmodell, das ja in NRW und RLP gilt, etwas ähnliches gibt, weiß ich nicht. Ich werde mich auch nicht damit befassen,

                ich habe dort keinen Grundbesitz.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Spielen da nicht auch die Gemeinden mit den unterschiedlichen Hebesätzen eine Rolle?

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                    #10
                    Spielen da nicht auch die Gemeinden mit den unterschiedlichen Hebesätzen eine Rolle?
                    Natürlich, aber was mit den Hebesätzen tatsächlich passiert, wird man wohl erst 2024 erfahren.

                    Ich gehe nicht davon aus, dass die Hebesätze nennenswert gesenkt werden. Die massiven Preissteigrungen

                    auf dem Bausektor treffen ja auch die Kommunen..
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Mir ist auch nichts bekannt. Aber da ja auf Basis der gesamten Grundstückswerte die gemeinden erst die Hebesätze festlegen müssen, macht ein Grundstückswertrechner m.E. mangels Relevanz überhaupt keinen Sinn. Es ist doch völlig egal, ob da jetzt 5,7 oder 340 oder 7.589 rauskommt, die Grundsteuer und damit Deine konkrete steuerliche Belastung weißt Du damit noch immer nicht.

                      Natürlich sollte der Grundstückswert "richtig" sein, damit nicht anschließend ein bößes Erwachen kommt. Möglicherweise liefern hier ja die angekündigten kommerziellen Grundsteuererklärungsprogramme ein derartiges Feature.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Was schon helfen könnte, wäre, wenn ich sehen könnte, dass mein angegebener Bodenrichtwert mal die von mir angegebene Fläche den plausiblen Wert X ergibt. Natürlich hat das mit einer künftigen Grundsteuer noch wenig zu tun, wäre aber eine Plausibilätskontrolle für die Bürger.

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                          #13
                          Ich befürchte, das wird über den Bescheid mit einmonatiger Einspruchsfrist laufen ...
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            gemeint war sicher eine Probeberechnugn bei der Feststellungserklärung analog z. B. zur Einkommensteuer.

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