Ich hatte im Jahr 2015 verschiedene Jobs, bei denen ich zwar nicht viel verdient habe (in Summe <8000€ im Jahr) jedoch aufgrund von Parallelität der Arbeitgeber in Steuerklasse 6 versteuert wurde. Ich zahlte etwa 500€ Steuern welche ich in Anbetracht des geringen Jahreseinkommens nicht zahlen müsste. Diese wollte ich mir nun rückwirkend über eine Steuererklärung für das Jahr 2015 zurückholen.
Da ich mich leider nie wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt habe, habe ich nun erfahren, dass ich aufgrund Steuerklasse 6 dazu verpflichtet gewesen wäre eine Steuererklärung abzugeben.
Wie läuft das in diesem Fall mit Versäumnisgebühren ab? Lohnt sich das überhaupt oder muss ich dann im Endeffekt noch draufzahlen?
Und falls es sich nicht lohnt, ist es überhaupt möglich, dass ich keine Steuererklärung abgebe wenn ich doch verpflichtet war?
Vielen Dank im Voraus
Da ich mich leider nie wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt habe, habe ich nun erfahren, dass ich aufgrund Steuerklasse 6 dazu verpflichtet gewesen wäre eine Steuererklärung abzugeben.
Wie läuft das in diesem Fall mit Versäumnisgebühren ab? Lohnt sich das überhaupt oder muss ich dann im Endeffekt noch draufzahlen?
Und falls es sich nicht lohnt, ist es überhaupt möglich, dass ich keine Steuererklärung abgebe wenn ich doch verpflichtet war?
Vielen Dank im Voraus
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