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Anlage AV: Arbeitnehmer-Sparzulage für Freiberufler mit ruhendem Riestervertrag?

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    Anlage AV: Arbeitnehmer-Sparzulage für Freiberufler mit ruhendem Riestervertrag?

    Hallo,
    ich bin Freiberuflerin und habe einen ruhenden Riestervertrag. Muss ich in der Anlage AV Zeile 42 einen Haken setzen (Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage)? Und zählen zu den Einnahmen i.S. der gesetzlichen Rentenversicherung auch Coronahilfen?
    Muss man noch irgendwo die Nummer des Riestervertrags eingeben oder werden alle Daten automatisch ans Finanzamt übermittelt? Danke im Voraus!

    #2
    Zeile 42 der Anlage AV betrifft den Widerruf des Verzichts auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Mit Sparzulage hat das nichts zu tun, und das steht dort auch nicht. Einen Haken kann man in dieser Zeile auch nicht setzen.

    EDIT: hab mir den Hauptvordruck nochmal angeguckt. Dort ist es so, Zeile 42 betrifft den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage. Aber das hat ja nix mit Riester zu tun, und nix mit der Anlage AV.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.07.2022, 14:17.

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      #3
      Es gibt Arbeitnehmersparzulagen und es gibt Riester-Zulagen. Sofern Du keine Geldanlage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz hast, die arbeitnermersparzulagenfähig bist, machst Du keinen Haken.

      Mit der Anlage AV beantragst Du die Günstigerprüfung, ob die Zulage über den Anbieter günstiger ist als der Sonderausgabenabzug für im Jahr geleistete Beiträge in den Vertrag. Wenn Du in dem Jahr keine Beiträge hattest (ruhender Riestervertrag), ist die Günstigerprüfung erstens sinnlos (ist 0 günstiger als 0 ?), zweitens hast Du keine Beiträge, die zu Sonderausgaben führen könnten. Also schmeiße die Anlage AV raus.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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