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EK Steuer Erstattung 2021 Aufrechnung gegen Rentensteuer?

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    EK Steuer Erstattung 2021 Aufrechnung gegen Rentensteuer?

    Ich habe letztes Jahr noch 5 Monate Vollzeit gearbeitet (LStkl 1) und bin dann in Altersrente. Nebenbei noch Selbständigkeit als Kleinstunternehmer (Einkommen 2021 rd. 3000).
    Ich habe die Steuererklärung mit Elster soweit fertig. Als Steuernachzahlung wird mir 620€ angezeigt. Lt. Rentenrechner enspricht diese Summe ziemlich genau meiner fälligen Rentensteuer 2021.

    Meine Frage ist, warum die Nachzahlung nicht niedriger ist? Ich erwartete, da ich für die 5 Monate Arbeit ja fürs ganze Jahr Steuer bezahlt habe, und (für 7 Monate ein zuviel an EK Steuer) etwas zurückbekommen müsste??
    Meine Selbständigkeit unterliegt ja keiner Steuer, oder (EÜR und Anlage S ausgefüllt). Oder habe ich da einen Denkfehler irgendwo?

    Ich hoffe, mir kann hier jemand mit diesen paar Angaben helfen. Danke.

    #2
    Oder habe ich da einen Denkfehler irgendwo?
    Ja, den hast du. Der Einkommensteuer unterliegen alle Einkünfte eines Jahres, dabei wird alles zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte addiert.

    Das siehst du doch in der vorläufigen Steuerberechnung. Du hast für die 5 Monate auch nur 5/12 der Jahreslohnsteuer entrichtet, für die Rente

    und den Gewinn wurde noch überhaupt nichts vorausbezahlt. Der Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit ist ebenfalls steuerpflichtig, wie

    kommst du auf die Idee, der wäre steuerfrei ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oder anders ausgedrückt: Es gibt keine "Rentensteuer" und hat es noch nie gegeben. Es gibt eine "Einkommensteuer" mit den Einkünften Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Einkünfte, selbständige Einkünfte, Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (= Lohnsteuerkarte), Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietungseinkünfte und "sonstige Einkünfte" (= Spekulationseinkünfte, Abgeordnetenbezüge, Renten).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ja, den hast du. Der Einkommensteuer unterliegen alle Einkünfte eines Jahres, dabei wird alles zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte addiert.

        Das siehst du doch in der vorläufigen Steuerberechnung. Du hast für die 5 Monate auch nur 5/12 der Jahreslohnsteuer entrichtet, für die Rente

        und den Gewinn wurde noch überhaupt nichts vorausbezahlt.
        Also sorry, ich verstehe hier nur Bahnhof! Ich bin kein Steuerberater, sondern Endverbraucher, entschuldigt also die inkorrekten Termini.

        Das einzige, was ich nachvollziehen kann, sind die 5/12 Jahreslohnsteuer auf 5 Monate Lohn- bzw. Einkommenssteuerpflichtige Arbeit. Daneben gibt es aber auch Ausgaben wie Fahrtkosten, Arztkosten, Spenden, u.a.m., für die man anteilig eine Steuerrückzahlung erhält. Oder nicht? Ich frage mich dann, wofür die Leute eine Steuererklärung abgeben und Geld zurückbekommen.

        Dass für die Rente Steuer fällig ist, ist mir schon klar, das habe ich ja geschrieben! Und das entspricht der Summe, die lt. Elster nachgezahlt werden muss. Dieser Betrag ist ja ok!. Ich nenne es Rentensteuer, da die bereits versteuerte Rente auch noch besteuert wird.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Der Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit ist ebenfalls steuerpflichtig, wie kommst du auf die Idee, der wäre steuerfrei ?
        Es ist allgemein bekannt, dass 450 Euro steuerfrei verdient werden können, bzw. als Kleinstunternehmer ein Einkommen von etwas unter 9950 Euro/Jahr steuerfrei ist. Wenn nicht, bitte ich um ausführliche Erklärung.

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          #5
          Es ist allgemein bekannt, dass 450 Euro steuerfrei verdient werden können, bzw. als Kleinstunternehmer ein Einkommen von etwas unter 9950 Euro/Jahr steuerfrei ist. Wenn nicht, bitte ich um ausführliche Erklärung.
          Das stimmt so nicht. Es gibt zwar den steuerfreien Grundfreibetrag, aber der ist in den Steuertarif eingearbeitet, was dazu führt, dass für ein

          zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags keine Einkommensteuer anfällt. Das gilt aber für das gesamte Einkommen. Bei den

          von dir genannten Minijobs ist es so, dass die vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gibt es

          kein vergleichbaren Regelungen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Sorry, aber Ansprüche hast Du keine ? Du bist in einem Elsterforum und stellst Fragen, die mit Elster überhaupt nichts zu tun haben, sondern allgemeines Steuerrecht sind, und verlangst hier von Freiwilligen, dass sie Dir hier "ausführlich" antworten ? Schraube das bitte mal etwas runter.

            Es ist allgemeint bekannt, dass Arbeitnehmer, die zulässig mit Ihrem Arbeitgeber einen Minijob mit bis zu 450 € vereinbart haben UND vereinbart haben, dass der Arbeitgeber die darauf entfallende Lohnsteuer pauschal übernimmt, diese 450 € in der Steuererklärung nicht zu erklären ist. Von 450 € steuerfrei verdienen ist nichts bekannt, das gab und gibt es nicht.

            Es ist auch allgemein bekannt, dass es bei der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag für das zu versteuernde Einkommen (= alle Einkünfte zusammen) gibt und dass dieser in 2021 9.744 € beträgt. Mit einem Kleinstunternehmer hat das nichts zu tun, denn Person A mit einem zu versteuernde Einkommen von 10.000 € mit Arbeitslohn und Kapitaleinkünften ist steuerlich genauso leistungsfähig wie Person B mit Vermietungseinkünften und Gewerbebetrieb mit ebenfalls zu versteuerndem Einkommen von 10.000 €.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Danke für die geduldigen Erklärungen. Gebe ich in google "steuerfrei verdienen" bekomme ich seitenweise Informationen, was man alles STEUERFREI verdienen kann..... das ist dann wohl irreführend - also zumindest für mich.

              Ich bin da offenbar komplett schwer von Begriff! Um es nochmal aufzugreifen, damit ich das für die Zukunft verstehe:
              als Kleinstunternehmer habe ich €9984 für 2022 steuerfrei.
              Da ich aber eine Altersrente beziehe, wird diese zu den 9984 dazugezählt, womit mein Gesamteinkommen 2022 IMMER den Freibetrag übersteigt. Was ich eben nicht verstehe, ist dass die Rente ja komplett besteuert wird, also denke ich, dass der Freibetrag davon nicht betroffen wäre.
              Ich will euch nicht länger quälen und vertraue jetzt einfach darauf, dass Elster schon alles richtig auswirft. Für mich ist dieses ganze Steuersystem wie ein Moloch. Wenn ich es mir leisten könnte, würde ich den ganzen Kram einem Steuerberater anvertrauen. Diese Leute haben meinen höchsten Respekt.

              Also danke nochmal für eure Bemühungen.

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                #8
                Bei der Rente bleibt ein Teil nach wie vor steuerfrei, das sieht man aber in der Steuerberechnung. Abhängig ist das vom Jahr des Rentenbeginns.

                Der steuerpflichtige Teil der Rente und die übrigen Einkünfte werden addiert. Nach Abzug etwaiger Sonderausgaben usw. ergibt sich ein zu versteuerndes

                Einkommen. Darauf wird der Steuertarif angewendet, in den der Grundfreibetrag bereits eingearbeitet ist. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten wird

                der zweifache Grundfreibetrag berücksichtigt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Du denkst eigentlich zu kompliziert.

                  Du hast nicht als Unternehmer 9.984 steuerfrei, die sich nicht auswirken, weil Du noch andere Einkünfte hast, sondern für jeden Steuerpflichtigen bleiben (für 2021) 9.744 'steuerfrei'. Egal ob Gewerbetreibender, Arbeitnehmer, sonstwas oder eine Kombination davon.

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