Hallo zusammen,
ich war von Oktober 2016 bist Ende August 2018 im Master Studiengang eingeschrieben, nicht abgeschlossen. 2018 habe ich mich Selbstständig gemacht und in dem Jahr ein Umsatz von 9000 € erzielt. Ich habe mein Studium bis Februar 2018 durch BaföG finanziert, danach familiäre Unterstützung.
Kann ich meine Kosten aus dem Master geltend machen ? Welche Kosten könnte ich geltend machen und rückwirkend bis wann? An dem Ort wo ich studiert habe war auch mein Erstwohnsitz. Mein Studienort war 300 km von meinem ursprünglichen Wohnsitz entfernt.
Dank im Voraus
ich war von Oktober 2016 bist Ende August 2018 im Master Studiengang eingeschrieben, nicht abgeschlossen. 2018 habe ich mich Selbstständig gemacht und in dem Jahr ein Umsatz von 9000 € erzielt. Ich habe mein Studium bis Februar 2018 durch BaföG finanziert, danach familiäre Unterstützung.
Kann ich meine Kosten aus dem Master geltend machen ? Welche Kosten könnte ich geltend machen und rückwirkend bis wann? An dem Ort wo ich studiert habe war auch mein Erstwohnsitz. Mein Studienort war 300 km von meinem ursprünglichen Wohnsitz entfernt.
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