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Anlage V Eigentumswohnung vorher selbst genutzt

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    Anlage V Eigentumswohnung vorher selbst genutzt

    Hallo, wir haben unsere Eigentumswohnung bis 11.21 selbst genutzt und erst dann vermietet. Wie mache ich das in der Steuererklärung in der Anlage V deutlich und wie geht das mit der linearen Abschreibung? Ich bin gerade sehr verzweifelt. Muss ich den Kaufpreis von 2008, dem Datum des Erwerbes angeben? Ich wäre für kompetentes Wissen sehr dankbar.

    #2
    Das ist eine rein steuerliche Frage, die in einem Elster-Forum nicht beantwortet werden kann. Dafür gibt es steuerliche Profis. Daher nur ganz knapp:

    Dass erst ab Dezember Einkünfteerzielung erfolgt, wird nirgends abgefragt. Ich würde das an Deiner Stelle im Hauptbogen an dessen Ende unter "ergänzende Angaben" erwähnen. Der Aufwand darf natürlich nur rein, soweit er im Dezember gezahlt wurde. Die Jahresabschreibung ist mit 1/12 anzusetzen.

    Die Abschreibung wirst Du auf einem separaten Blatt berechnen müssen, dazu brauchst Du vom Kaufpreis den Anteil, der auf das Gebäude entfällt.

    Erfahrungsgemäß ist es nicht verkehrt im Erstjahr Profihilfe in Anspruch zu nehmen und dann ggf. in den Folgejahren darauf aufzubauen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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