Hallo, ich habe letztes Jahr Coronahilfen erhalten, von denen ich einen Teil in diesem Jahr zurückzahlen muss. Als Freiberufler erstelle ich normalerweise eine EÜR. Meine Betriebsausgaben rechne ich pauschal über die Betriebsausgabenpauschale (2.455) ab. Fällt die Rückzahlung der Coronahilfen unter Betriebsausgaben und „beissen“ sie sich dann mit der Pauschale oder ist beides parallel möglich?
							
						
					Ankündigung
				
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				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Betriebsausgabenpauschale und Coronahilfen-Rückzahlung
				
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 Die Frage hat jetzt mit Elster nicht wirklich etwas zu tun, aber wieso soll die Coronahilfe-Rückzahlung keine "beißende" Betriebsausgabe sein ? Sie wird in Zeile 66 (= Kz 25.183) abgefragt wie jede andere Betriebsausgabe auch.Schönen Gruß
 
 Picard777
 
 P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
 
 Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
 


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