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Anlage R - AV

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    Anlage R - AV

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    Guten Tag,

    ab 01.11.2022 komme ich den Genuss Privat -"Riester"- Rente zu beziehen. Ich bekam Post vom Dienstleister und einen Fragebogen, ob ich u.a. 30% als einmalige Kapitalabfindung, den Rest als Rentenleistung möchte. Wie ich in der einschlägigen Literatur las, habe ich sämtliche Rentenleistungen voll zu versteuern.

    Ich bin nun am überlegen, ob 30% gleich nehmen oder nicht. Interessant wäre zu wissen, wieviel Steuern für die einmalige Kapitalabfindung anfallen. Das kann mir außer einem Steuerberater gegen viele harte Taler bisher keiner sagen.

    Nun habe ich gesehen, dass ich unter "ELSTER" bei der Einkommensteuererklärung die Steuerausrechnungsfunktion benutzen kann, die mir sofort die Höhe der Steuer berechnen kann. Über diese Funktion möchte ich in etwa hochrechnen (geht allerdings nur für 2021, aber in 2022 wird es nicht viel anders sein) in welcher Höhe die 30% einmalige Kapitalabfindung der Riester-Rente individuell in meinem Fall besteuert wird.

    Also habe ich heute in ELSTER meine bereits im März 2022 handschriftlich ausgefüllte Steuererklärung online nachgestellt und mir die Steuern online ausrechnen lassen mit dem Ergebnis, dass online der gleiche Steuer-Rückzahlungsbetrag ermittelt wurde, wie bereits gemäß schriftlichen Steuerbescheid vom Mai 2022 mitgeteilt. Funktioniert tatsächlich präzise.

    Nun möchte ich meine Nachstellung der Steuererklärung um die Anlage R - AV (Einkünfte u.a. Riester-Rente) erweitern, um nach Aktivierung der Online-Steuerausrechnungsfunktion zu ermitteln, was sich steuerlich ändert bzw. wieviel Mehr-Steuer in Euro anfällt, die der 30% Kapitalabfindung geschuldet ist.

    Das Ausfüllen der Anlage R - AV ist für mich neu und etwas unübersichtlich ohne eine Bescheinigung bzw. Leistungsmitteilung des Anbieters in der Hand zu halten. Logisch, ich werde diese erst irgendwann später bekommen, da die Riester-Rente für mich erst ab 01.11.2022 kommt. Aber für eine vorzeitige Hochrechnung brauche ich ein ähnliches Muster oder Angaben, wo welche Objekte einzutragen sind.

    Ich habe 3 Fotos mit den Eintragungsfeldern der Anlage R - AV beigefügt.

    Intuitiv würde ich bei Feld 4 eintragen den Betrag X = 30% Abfindung in Euro + monatliche Rest-Rente für die Monate November und Dezember 2022

    Bei Feld 7 das Jahr 2022

    Feld 6 und 8 (möglicherweise muss hier was rein, aber kein Plan was)

    Sonst würde ich dort keine weiteren Eintragungen vornehmen.

    Bin mir allerdings nicht sicher, eine Ausfüllanleitung konnte ich Online nicht ausfindig machen, daher die Bitte zu einem ähnlichen Muster bzw. einer anonymen Leistungsmitteilung bei gleicher Konstellation oder konkrete Benennung welche Felder mit welchen Objekten auszufüllen sind.

    Wer weiß zielführenden Rat ? Danke schon mal.

    LG



    #2
    Finanztest hat übrigen im aktuellen Heft 8/2022 genau diese Frage zum Thema. Hier ist normalerweise "Werbung" nicht erwünscht, aber die Stiftung Warentest ist ja eine staatliche nichtkommerzielle Stiftung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Du musst nur den von dir errechneten Gesamtbetrag in Zeile 4 eintragen, Angaben zum Rentenbeginn sind nicht erforderlich.

      Für die Leistungen sollte die Steuerberechnung bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen einen Altersentlastungsbetrag berücksichtigen.

      Falls du das Alter erst 2022 erreichst, musst du dein Geburtsjahr um ein Jahr vorverlegen. Tatsächlich bringt das aber keine zusätzliche

      zusätzliche Entlastung bzw. reicht vermutlich das Arbeitseinkommen des Jahres 2022 aus, um den Höchstbetrag auszuschöpfen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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