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Ferienbeschäftigung frage zur Anlage N

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    Ferienbeschäftigung frage zur Anlage N

    Ein herzliches Hallo in die Runde,

    da dies meine erste Steuererklärung ist und ich auch nicht direkt zum Steuerberater gehen möchte, da ich finde das man sich sowas auch ruhig selbst aneignen kann, wollte ich vor Abgabe noch sicherheitshalber nachfragen ob mein Gedankengang gerade richtig ist. Ich habe Tage lang mich vorab über die Steuererklärung informiert.

    Zu meiner Situation, ich bin Student und hatte letztes Jahr 2021 einen Ferienjob. Da ich jedoch mit meinem Gehalt unter dem Grundfreibetrag liege erhalte ich die abgehobenen Steuern zurück.
    • Nach Recherche muss ich nur den Mantelbogen + Anlage N ausfüllen und brauche auch nicht die Anlage Vorsorgeaufwendungen, richtig?
    • Meine Hauptfrage lautet, im Formular Anlage N muss ich eigentlich nur Seite 1, mit Hilfe der elekt. Lohnsteuerbescheinigung, ausfüllen und Seite 2-4 könnte ich komplett freilassen da ich sowieso unter dem Grundfreibetrag bin und mir meine Fahrtkosten, Werbungskosten etc. da nichts bringen. Ist das richtig? Also alles ab Seite 2 (Zeile 31-117) leer lassen und dann wäre ich schon durch?

    Ich habe mir dies wesentlich komplizierter vorgestellt und auch wirklich Angst davor, aber wenn mein Gedankengang richtig ist dann waren ja die Sorgen davor ja relativ umsonst.


    Vielen Dank Leute und Liebe Grüße.
    Zuletzt geändert von ; 28.08.2022, 19:57.

    #2
    Wenn deine Ausgaben nicht höher als die Einnahmen sind und daher keine Verlustrück- oder vortrag in Betracht kommt, reicht das.

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      #3
      Du kannst nach Eingabe der Daten einfach die Steuervorausberechnung aufrufen. Da siehst du, ob die Steuer 0,00 beträgt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Dies ist kein Forum für Papiersteuererklärungen. In der Zeit, in der du die Alternative abwägst, hättest du schon ausgefüllt. Probeberechnung geht natürlich nur elektronisch.

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