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Grundsteuer zwei Grundstücke

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    Grundsteuer zwei Grundstücke

    Hallo zusammen,

    ich bin aktuell bei der Anfertigung unserer Grundsteuererklärung. Da stehe ich aktuell etwas auf dem Schlauch

    Wir besitzen in NRW zwei Grundstücke.

    Auf Grundstück 600 steht unser Wohnhaus
    Auf Grundstück 599 steht unsere Doppelgarage
    Beide Grundstücke liegen direkt aneinander und die Gebäude sind auch miteinander verbunden.

    Da ich natürlich alles richtig machen möchte, dachte ich mir, frag mal vorsichtig nach.

    1)
    Bei der Anlage GW2 wähle ich Einfamilienhaus aus richtig?
    2)
    Bei der Anlage GW2 Punkt 5.2 muss ich dort die zwei Garagenplätze eintragen? (Obwohl sich diese auf dem anderen Grundstück befinden)
    3)
    Werden Haus und Garage als eine Einheit angesehen obwohl sich diese auf zwei einzelnen Grundstücken befinden oder muss ich da etwas separat eingeben?

    Ich freue mich auf eure Hilfe!

    Danke und Gruß Michael

    #2
    Werden Haus und Garage als eine Einheit angesehen obwohl sich diese auf zwei einzelnen Grundstücken befinden oder muss ich da etwas separat eingeben?
    Ja, du musst beide Flurstücke in GW1 erfassen, bei gleichem Bodenrichtwert in Zeile 11 Feld 19 auf erste Fläche schlüsseln

    und in Zeile 4 von GW2 die Summe der m² eintragen. In GW2 gibst du unter 5.2 außerdem die Anzahl der Stellplätze an, das ist richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo zusammen,

      ich stehe vor einem ähnlichen Thema in Baden-Württemberg.
      Wir haben ein Reiheneckhaus mit 3 verschiedenen Flurstücken:

      1. Grundstück auf dem das Haus steht
      2. Grundstück das zur Haustür führt
      3. Ein ca. 50 m entferntes Garagengrundstück

      Aus meiner Sicht wird das Garagengrundstück nicht zu über 50% als Wohnfläche genutzt.
      Weiß jemand zufällig ob dies so korrekt ist?
      Des Weiteren hätte mich noch interessiert, was aus Steuerzahlersicht vorteilhafter ist - wenn das Garagengrundstück zu mehr als 50% als Wohnfläche genutzt wird, oder nicht?

      Vielen Dank vorab für Eure/Ihre Unterstützung.

      Viele Grüße

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        #4
        Hallo Charlie 24,

        danke für deine Hilfe!

        Gruß

        Michael

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          #5
          Nur um nochmal auf Nummer sicher zu gehen.
          Ich muss also nicht zwei unterschiedliche Anlagen für Grundstücke ausfüllen, richtig?

          Ich hoffe die Frage ist nicht allzu blöd
          Für manche Leute ist diese Frage bestimmt selbstverständlich

          Danke und Gruß

          Michael

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            #6
            Aus meiner Sicht wird das Garagengrundstück nicht zu über 50% als Wohnfläche genutzt.
            Das gehört doch in aller Regel zur gleichen wirtschaftlichen Einheit und ist der Wohnnutzung zugeordnet.

            Was du genau prüfen musst, ist eher, ob die Flurstücke alle euch allein gehören oder ob es Teileigentum gibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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