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Grundsteuer Gemarkung und Flurstücke

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    Grundsteuer Gemarkung und Flurstücke

    Hallo,
    ich besitze eine Eigentumswohnung bei einer Eigentumsgemeinschaft .Diese Eigentumsgemeinschaft ist auf 2 Häuser aufgeteilt in 2 verschiedenen Straßen somit hat der Nenner beim Flurstück auch 2 verschiedene Zahlen.
    Ebenfalls besitze ich einen Tiefgaragenstellplatz der zu einer 2. Eigentümergemeinschaft gehört.
    Wir sind bei dieser 2. Eigentümergemeinschaft mit einem Miteigentumsanteil beteiligt.
    Nun habe ich ein Problem bei der Eingabe der Gemarkungen und Flurstücke.
    Muss ich die Gesamtfläche zusammen rechnen und als eine Einheit angeben dann stimmt aber der Nenner vom Flurstück nicht.
    Ebenfalls steht bei mir im Grundbuch ein niedriger Zähler als vom Finanzamt.

    Viel leicht könnt ihr mir weiter helfen?

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß
    Angela



    #2
    Alles in Fettschrift muss hier nicht unbedingt sein, Fragen werden auch gelesen, wenn sie normal formatiert sind.

    Bei Fragen zur Grundsteuererklärung ist die Angabe des Bundeslands unverzichtbar, sonst tun wir uns schwer.

    Ebenfalls steht bei mir im Grundbuch ein niedriger Zähler als vom Finanzamt.
    Das muss näher erläutert werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bundesland Rheinland-Pfalz

      Ich schreibe in "Fettschrift" nicht um irgend jemanden zu ärgern sondern wegen meiner Sehschwäche damit ich das geschriebene besser lesen kann .
      Bei uns im Grundbuch und Kaufvertrag steht ein niedriger Zählerwert als im Schreiben vom Finanzamt.

      Gruß
      Angela

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        #4
        Bei uns im Grundbuch und Kaufvertrag steht ein niedriger Zählerwert als im Schreiben vom Finanzamt.
        Maßgeblich ist das, was im Grundbuch steht. Man kann hier eine größere Schrift auswählen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich hätte auch nichts anderes ausgefüllt die Hauptfrage war der erste Teil meines Beitrages das war auch der wichtigste Teil.Der wurde leider nicht beantwortet deshalb bin ich zum Absender des Schreibens/ Finanzamt gefahren .Dort wurde der Sachverhalt geklärt.
          kann ich auch nur jedem empfehlen ruft an od. fahrt vorbei.
          Ich wähle die Schrift aus mit der ich am besten zurecht komme und nicht die die andere gerne hätten.

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            #6
            Zitat von Angela001 Beitrag anzeigen
            ......
            Ich wähle die Schrift aus mit der ich am besten zurecht komme und nicht die die andere gerne hätten....
            Hallo,
            hier wollte dich bestimmt niemand bevormunden, sollte nur ein Tipp sein wie man es auch machen kann.

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