Guten Tag allerseits,
ich habe vor etlichen Jahren ein altes militärisches Gelände gekauft auf dem ehemalige Fahrzeughallen stehen. Von vier Hallen gibt es bis dato nur für eine eine Baugenehmigung, die anderen dürfen folglich nicht genutzt werden oder um mein Bauamt zu zitieren " die existieren für uns gar nicht". Bei der bisherigen Grundsteuerberechnung hat sich das Finanzamt ( Brandenburg) an der fehlenden Nutzungsmöglichkeit nicht gestört und im Gegensatz zu westlichen Gefilden auch diese in die Grundsteuerberechnung einbezogen.
Ändert sich das mit dem neuen Regeln? Ich finde dazu nirgends eine Info....
Beste Grüße aus Preußen
Matze
ich habe vor etlichen Jahren ein altes militärisches Gelände gekauft auf dem ehemalige Fahrzeughallen stehen. Von vier Hallen gibt es bis dato nur für eine eine Baugenehmigung, die anderen dürfen folglich nicht genutzt werden oder um mein Bauamt zu zitieren " die existieren für uns gar nicht". Bei der bisherigen Grundsteuerberechnung hat sich das Finanzamt ( Brandenburg) an der fehlenden Nutzungsmöglichkeit nicht gestört und im Gegensatz zu westlichen Gefilden auch diese in die Grundsteuerberechnung einbezogen.
Ändert sich das mit dem neuen Regeln? Ich finde dazu nirgends eine Info....
Beste Grüße aus Preußen
Matze
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