Hallo,
habe folgende Frage:
Es wird eine neue Immobilie angeschafft und es soll nun die AfA für die nächsten 50 Jahre ausgerechnet und dem Finanzamt gemeldet werden. Man Rechnet also Anschaffungskosten, Grundsteuer usw. alles zusammen. So weit so gut.
Nun gilt ja normal das Zu/Abflussprinzip pro Jahr. Wie verhält es sich aber nun, wenn z.b. die Rechnung vom Grundbuchamt erst im darauf folgendem Jahr im Januar kommt?
Diese gehören ja zu den Anschaffungskosten. Wie macht man das nun?
A) Ganz normal zu den Anschaffungskosten rechnen, weil unerheblich in welchem Jahr bezahlt? und alles bereits im ersten Jahr komplett Abschreiben?
B) Im ersten Jahr nicht dazu rechnen und erst im zweiten Jahr dazu addieren und dann erst zusammen/komplett Abschreiben?
oder C) ?
Danke
habe folgende Frage:
Es wird eine neue Immobilie angeschafft und es soll nun die AfA für die nächsten 50 Jahre ausgerechnet und dem Finanzamt gemeldet werden. Man Rechnet also Anschaffungskosten, Grundsteuer usw. alles zusammen. So weit so gut.
Nun gilt ja normal das Zu/Abflussprinzip pro Jahr. Wie verhält es sich aber nun, wenn z.b. die Rechnung vom Grundbuchamt erst im darauf folgendem Jahr im Januar kommt?
Diese gehören ja zu den Anschaffungskosten. Wie macht man das nun?
A) Ganz normal zu den Anschaffungskosten rechnen, weil unerheblich in welchem Jahr bezahlt? und alles bereits im ersten Jahr komplett Abschreiben?
B) Im ersten Jahr nicht dazu rechnen und erst im zweiten Jahr dazu addieren und dann erst zusammen/komplett Abschreiben?
oder C) ?
Danke
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