Liebe Community,
da ich mein Masterstudium nun beendet habe und jetzt einkommenssteuerpflichtig bin, hole ich gerade meine Verlustvorträge für das Zweistudium nach. Dazu habe ich zwei konkrete Frage:
Ich habe vom 01.10.2020 - 31.07.2022 im Master studiert. Seit dem bin ich angestellt. Für 2020 und 2021 erstelle ich deshalb eine Steuererklärung, um die Studienkosten nachträglich mit einem Verlustvortrag geltend zu machen.
1. Ich habe Kosten, die mir vor dem offiziellen Beginn meines Masterstudiums entstanden sind. Konkretes Beispiel: am 01.04.2020 wurde ein Mikrofon für online-Vorlesungen gekauft, damals für den Bachelor, aber natürlich auch benötigt für den Master. Können auch solcher Ausgaben als Werbungskosten angegeben werden, oder zählt hier scharf die Grenze des Beginns des Masterstudiums? Ganz generell: könnte ich alle solche Kosten vom Jahr 2020 geltend machen? Wenn ja, gibt es Ausnahmen?
2. In diesem Jahr (2022) habe ich nur 5 Monate Einkommen. Rein rechnerisch wäre es dann meiner Rechnung nach von Vorteil, die Verlustvorträge für 2020 und 2021 erst im Steuerjahr 2023 geltend zu machen, da ich dort einen höheren Durchschnittssteuersatz habe. Wie ist das möglich? Normalerweise werden die Verluste ja sofort mit dem nächsten Einkommen verrechnet, oder? Könnte ich die Steuererklärungen für 2020 und 2021 einfach erst 2023 einreichen (zusammen mit der Steuererklärung 2022 z.B.), oder muss das im zeitlich richtigen Ablauf sein? Oder habe ich da generell einen Knoten im Hirn und es völlig egal?
Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe!
da ich mein Masterstudium nun beendet habe und jetzt einkommenssteuerpflichtig bin, hole ich gerade meine Verlustvorträge für das Zweistudium nach. Dazu habe ich zwei konkrete Frage:
Ich habe vom 01.10.2020 - 31.07.2022 im Master studiert. Seit dem bin ich angestellt. Für 2020 und 2021 erstelle ich deshalb eine Steuererklärung, um die Studienkosten nachträglich mit einem Verlustvortrag geltend zu machen.
1. Ich habe Kosten, die mir vor dem offiziellen Beginn meines Masterstudiums entstanden sind. Konkretes Beispiel: am 01.04.2020 wurde ein Mikrofon für online-Vorlesungen gekauft, damals für den Bachelor, aber natürlich auch benötigt für den Master. Können auch solcher Ausgaben als Werbungskosten angegeben werden, oder zählt hier scharf die Grenze des Beginns des Masterstudiums? Ganz generell: könnte ich alle solche Kosten vom Jahr 2020 geltend machen? Wenn ja, gibt es Ausnahmen?
2. In diesem Jahr (2022) habe ich nur 5 Monate Einkommen. Rein rechnerisch wäre es dann meiner Rechnung nach von Vorteil, die Verlustvorträge für 2020 und 2021 erst im Steuerjahr 2023 geltend zu machen, da ich dort einen höheren Durchschnittssteuersatz habe. Wie ist das möglich? Normalerweise werden die Verluste ja sofort mit dem nächsten Einkommen verrechnet, oder? Könnte ich die Steuererklärungen für 2020 und 2021 einfach erst 2023 einreichen (zusammen mit der Steuererklärung 2022 z.B.), oder muss das im zeitlich richtigen Ablauf sein? Oder habe ich da generell einen Knoten im Hirn und es völlig egal?
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