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EKSt-Erklärung - fehlerhafte Eingabe

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    EKSt-Erklärung - fehlerhafte Eingabe

    Versehentlich wurde (auf Papier-Formular) im Mantelbogen der EKSt.Erklärung die Zeile 70 mit der Summe zur Krankenversicherung ausgefüllt, anstatt als Privat-Versicherter die Zeile 71 auszufüllen.
    Als Beleg ist allerdings die Bescheinigung der privaten Versicherungsgesellschaft beigefügt.

    Machen solche Fehler nur oldies, - und was sagt das FA zu so etwas??

    #2
    AW: EKSt-Erklärung - fehlerhafte Eingabe

    Was Ihr Finanzamt dazu sagt, vermag hier im Forum wohl niemand zu sagen.

    Ich empfehle Ihnen, bei Ihrem Finanzamt nachzufragen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: EKSt-Erklärung - fehlerhafte Eingabe

      Sie haben recht.
      Danke!

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        #4
        AW: EKSt-Erklärung - fehlerhafte Eingabe

        Wenn den Bearbeiter die falsche Zeile stört, dürfte er es stillschweigend korrigieren. Vielleicht lässt er es auch einfach so, wie es ist. Ich sehe nämlich nicht, dass es für die Steuerberechnung bei gegenwärtiger Rechtslage einen Unterschied macht, ob der Eigenanteil zur KV gesetzlich oder privat ist. Ab 2010 ändert sich das durch die Neuregelung der Absetzbarkeit der KV-Beiträge nach dem Bürgerentlastungsgesetz, wo der privat Versicherte sich (ganz entlastet) um schöne neue Bescheinigungen über den zur Leistung der GKV äquivalenten Anteil des Beitrags kümmern darf.

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          #5
          AW: EKSt-Erklärung - fehlerhafte Eingabe

          Vielen Dank, neysee!!

          ... und Ihren Beitrag habe ich mir gleich vorsorglich in mein "Steuer-Merkheft" kopiert.

          Sie gehen also davon aus, daß ich denen nicht noch einen schriftlichen Hinweis auf meinen Fehler hinterherschicken müßte ...

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