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Grundsteuer BW - Fehlermeldung bei Frage nach Art der wirtschaftlichen Einheit

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    Grundsteuer BW - Fehlermeldung bei Frage nach Art der wirtschaftlichen Einheit

    Der Fehler erscheint bei "keine Angabe" aber auch bei der Antwort "Grundstück" - wobei ich davon ausgehe, dass "keine Angabe" richtig ist, da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, das zur Hälfte meiner Mutter und zu je 1/4 mir und meiner Frau gehört.

    Mit welcher falschen / fehlenden Angabe im weiteren Formular könnte diese Fehlermeldung zusammenhängen?

    #2
    ... wobei ich davon ausgehe, dass "keine Angabe" richtig ist, da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, das zur Hälfte meiner Mutter und zu je 1/4 mir und meiner Frau gehört.
    Was hat jetzt die Frage nach der Art der wirtschaftlichen Einheit mit den Eigentumsverhältnissen zu tun ? Doch überhaupt nichts !

    Keine Angabe ist generell falsch, ein Haus mit 2 Wohnungen, die kein Wohnungseigentum sind, ist ein Zweifamilienhaus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Es gibt bei der Frage nur zur Auswahl:
      - Keine Angabe
      - Grundstück (wirtschaftliche Einheit)
      - Landwirtschaftliche Fläche

      Das zweite trifft nicht zu, da es mehr Eigentümer (nicht nur Eheleute). Da es keine Landwirtschaft ist, kann ich eigentlich nur "keine Angabe" ankreuzen.
      Egal was ich ankreuze - ich erhalte immer eine Fehlermeldung!

      Kommentar


        #4
        Bei dieser Auswahl muss: Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) ausgewählt werden. Keine Angabe ist auch hier nicht zulässig.

        Ich war bei der 1. Antwort versehentlich im Formular für die anderen Bundesländer unterwegs, da wird auch das Zweifamilienhaus abgefragt. Mein Fehler !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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