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NRW: Bruchteilsgemeinschaft - Wer füllt aus

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    NRW: Bruchteilsgemeinschaft - Wer füllt aus

    Hallo,
    mir ist nicht klar, ob bei einer Bruchteilsgemeinschaft alle Eigentümer*innen eine Grundsteuererklärung abgeben müssen oder ob eine für alle reicht.
    Danke und Grüße
    P.S. Ich habe jetzt längere Zeit im Forum gesucht, ob meine Frage schon mal gestellt wurde; habe aber leider nichts gefunden.

    #2
    Dann verschieb ich Deine Frage ins Unterforum Allgemein und Projekt. Du hast ja keine Frage über das Elster Anwenderforum.

    Wer hat denn bisher alles Grundsteuer zahlen müssen? Wer wurde vom Finanzamt zur Abgabe der Erklärung aufgefordert, und für welches Grundstück?

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      #3
      Es ist ein Mehrfamilienhaus (drei Parteien). Alle drei Parteien wurden zur Abgabe der Erklärung aufgefordert.
      Mir ist nicht klar, ob es sich dann wirklich um eine Bruchteilsgemeinschaft handelt und eine Partei bestimmt werden soll, die die weiteren Erklärungen des Finanzamtes entgegennimmt, oder ob jede Partei für sich als Alleineigentümer*in für die eigene Wohnung das Formular ausfüllen muss. Die Kommentare, die ich hierzu im Netz gefunden habe, sind sehr widersprüchlich und uneindeutig.

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        #4
        Es ist ein Mehrfamilienhaus (drei Parteien). Alle drei Parteien wurden zur Abgabe der Erklärung aufgefordert.
        Es handelt sich offensichtlich um Wohnungseigentum. Jeder Wohnungseigentümer gibt die Erklärung für seine Eigentumswohnung ab,

        das einzelne Wohnungseigentum ist die wirtschaftliche Einheit im Sinne des Bewertungsgesetzes.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,
          danke für die schnelle Antwort.
          Verstehe ich es richtig, dass dann keine Bruchteilsgemeinschaft vorliegt, sondern in GW1 bei "Eigentumsverhältnisse" "Alleineigentum einer natürlichen Person" angeklickt werden muss? Und bei GW2 trage ich nur die Größe der eigenen Wohnung ein und dass nur eine der vier Garagen zur Wohnung gehört?
          Danke im Voraus und noch einen schönen Sonntag

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            #6
            ... sondern in GW1 bei "Eigentumsverhältnisse" "Alleineigentum einer natürlichen Person"
            Entweder das, aber auch Miteigentum von Ehegatten kommt häufig vor,

            Und bei GW2 trage ich nur die Größe der eigenen Wohnung ein und dass nur eine der vier Garagen zur Wohnung gehört?
            Man muss in GW2 unter 4 - Angaben zum Grund und Boden in Zeile 4 auch die m² eintragen, die sich aus den Miteigentumsanteilen

            des Wohnungseigentums am Flurstück der Wohnanlage ergeben. Den Wert muss man selbst berechnen.

            Unter 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert sind die Wohnfläche und die Anzahl der eigenen Stellplätze anzugeben,

            das ist richtig
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Super, hat jetzt alles geklappt, Formular ist abgeschickt

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