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Umsatzsteuer auf erhaltene Mieteinnahmen

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    Umsatzsteuer auf erhaltene Mieteinnahmen

    guten Tag
    ich habe - als Privatperson - Räumlichkeiten an ein Unternehmen vermietet.
    Die Miete wird zzgl Umsatzsteuer bezahlt - der gewerbliche Mieter wollte das so. Ich war nicht so begeistert.
    Beispiel:
    Nettomieter 100,- plus 19,- MwSt = 119,- erhaltener Betrag vom Mieter

    Wie behandle ich nun die erhaltene Umsatzsteuer?
    Als Unternehmen würde ich eine Umsatzsteuererklärung machen u den Betrag ans FA abführen?
    Mache ich das als Privatperson auch so? Oder gilt die erhaltene Umsatzsteuer als zusätzlich Einnahme für die Anlage Vermietung und Verpachtung?
    vielen Dank für Hilfe

    landlord

    #2
    Da die Umsatzsteuer ausgewiesen wird, musst du die auch anmelden und abführen.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage eigentlich nichts zu tun..
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von landlord Beitrag anzeigen
      Als Unternehmen würde ich eine Umsatzsteuererklärung machen u den Betrag ans FA abführen?
      Mache ich das als Privatperson auch so?
      Ja, ganz genau so. Ggf. die Voranmeldungen (monatlich/vierteljährlich) nicht vergessen, und dann jährlich die USt-Erklärung.

      In der Anlage V gibt es dafür entsprechende Felder "vereinnahmte Umsatzsteuer" und "an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer".

      Falls weitere USt-pflichtige Sachverhalte vorliegen (weitere USt-pflichtige Vermietung, Gewerbe, selbstständige Tätigkeit), sind für USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung alle Sachverhalte zusammenzurechnen und zusammen mit der USt-Jahreserklärung dem Finanzamt eine formlose Aufrechnung mitzusenden, wie sich die USt-Erklärung aus den verschiedenen Sachverhalten zusammensetzt.

      Kommentar


        #4
        danke für die Infos

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