Zwei separate Steuererklärung erforderlich

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Paul58
    Benutzer
    • 19.04.2022
    • 41

    #1

    Zwei separate Steuererklärung erforderlich

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Steuererklärung, ich bin seit 01.06.2021 Rentner, muss ich jetzt einmal eine Steuerklärung, als ich noch berufstätig war, also bis 31.05.2021
    und eine ab 01.06.2021 als Rentner, abgeben? Und welche Formulare sind hierfür erforderlich?

    Gruß
    Paul
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Nein, eine Steuererklärung mit allen Einkünften. Anlage N für Arbeitslohn, Anlage R für Rente.

    Kommentar

    • Paul58
      Benutzer
      • 19.04.2022
      • 41

      #3
      Danke für die schnelle Antwort, Noch eine andere Frage, ich habe in 2021 eine Einmalzahlung von einem Telekom Pensionsfond erhalten,
      wo muss dieser Betrag eingetragen werden?

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        das sollte auf dem Schreiben vermerkt sein. Kann auch N oder R sein.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45960

          #5
          ich habe in 2021 eine Einmalzahlung von einem Telekom Pensionsfond erhalten, wo muss dieser Betrag eingetragen werden?
          Wenn es keine Lohnsteuerbescheinigung dafür gibt, sondern eine Leistungsmitteilung, gehört das in die Anlage R-AV / bAV.

          Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Paul58
            Benutzer
            • 19.04.2022
            • 41

            #6
            Vielen Dank.

            Kommentar

            • Paul58
              Benutzer
              • 19.04.2022
              • 41

              #7
              Hallo,
              ich habe den Bescheinigungsabruf genutzt, da gibt es für den Pensionsfond eine Lohnsteuerbescheinigung und eine Rentenbezugsmitteilung.
              Wo trage ich jetzt den Betrag ein und kann ich dafür die Fünftelregelung nutzen?

              Gruß
              Paul

              Kommentar

              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15389

                #8
                Grundsätzlich gehören die Daten von Lohnsteuerbescheinigungen in die Anlage N, Renten in die Anlage R. Egal welche Anwendung Du zur Erstellung der Steuererklärung verwendest, ich gehe davon aus, dass alle die Möglichkeit bieten, die Daten aus dem Bescheinigungsabruf automatisch in die Erklärung einzufügen.

                Kommentar

                • Picard777
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.05.2006
                  • 7876

                  #9
                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Nein, eine Steuererklärung mit allen Einkünften. Anlage N für Arbeitslohn, Anlage R für Rente.
                  Man macht ja auch eine Einkommensteuererklärung für das Jahr XY.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar

                  Lädt...