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„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ Nutzung jetzt auch mit ELSTER-Konto möglich

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  • Karoline10
    antwortet
    Vielen Dank für die Info!

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  • Charlie24
    antwortet
    Man darf die Erklärung übermitteln, muss aber § 87d AO beachten. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html

    Helfen bezüglich der Inhalte darfst du ihm nicht, es sei denn, ihr wäret verlobt. Er muss dir also sagen, was zu dem Grundbesitz

    zu erklären ist.

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  • Karoline10
    antwortet
    Hallo,
    ich habe eine Frage und hoffe, daß ich hier richtig bin:

    Mein Lebenspartner (wir haben getrennte Haushalte) muß die Grundsteuererklärung (BW) für Gartengrundstücke machen und möchte sich nicht unbedingt bei Elster selbst registrieren. Kann ich dies über meinen Elster-Zugang machen? Offiziell heißt es ja es geht nur für nahe "Angehörige" was ich als Verwandte interpretiere und in dem Fall dann nicht greifen würde.
    Seine Steuer läuft normalerweise über einen Lohi-Verein, der es aber ablehnt, die o.g. Erklärung zu machen.
    Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Vielen Dank schonmal

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich weiß ja nicht, mit welchem Gerät (Monitorgröße) du arbeitest, aber auf der linken Seite müsstest du bei

    geöffnetem Entwurf deiner Grundsteuererklärung unten in jedem Fall die nachstehend abgebildeten Symbole sehen.

    Ein Mausklick auf das Blattsymbol öffnet die Seite zum Hinzufügen von Anlagen. Dort musst du die Anlage Grundstück

    anhaken. So schwierig ist das nicht.

    Drei_Symbole.jpg

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  • Physicus
    antwortet
    Hallo und besten Dank für die Info. Zumindest bei mir funktioniert das aber nicht.
    Wenn ich links oben auf das entsprechende Symbol klicke, erhalte ich zwar
    einen Hinweis, wo ich diese Anlage aufrufen kann. Klicke ich darauf, bin ich wieder bei der Fehlermeldung.
    Und so weiter, immer im Kreis herum...

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  • Charlie24
    antwortet
    Es lässt sich jedoch keine "Anlage Grundstück" aufrufen. Nun drehe ich mich im Kreise.
    Die Anlage Grundstück musst du selbst hinzufügen. Die Prozedur wird hier am Beispiel der Einkommensteuererklärung erklärt:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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  • Physicus
    antwortet
    Hallo Charlie24, inzwischen habe ich, dank deines Hinweises, meine Steuer-ID erhalten.
    Beim Ausfüllen der Formulare wird unter "Gefundene Fehler und Konflikte" auf das Ausfüllen des Formulares "Anlage Grundstück" hingewiesen.
    Es lässt sich jedoch keine "Anlage Grundstück" aufrufen. Nun drehe ich mich im Kreise.
    Die wesentlichen Fakten: 1 Grundstück, 1 Besitzer, 1 Wohnhaus. Sonst nix.

    Haben Sie evtl. einen Tip für mich? Vorab besten Dank!

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  • Charlie24
    antwortet
    Falls die Steuer-ID nicht bekannt ist (sollte jeder bekommen und aufbewahrt haben), einfach beim Finanzamt nachfragen.
    Nein, das Finanzamt ist eigentlich nicht die richtige Stelle dafür. https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kont...IdNr_node.html

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  • Physicus
    antwortet
    Ich hab' dann mal per eMail beim Finanzamt nachgefragt. Vor langer Zeit.
    Der Eingang wurde bestätigt. Eine Antwort habe ich nie erhalten.
    Soweit meine Erfahrungen mit der von uns bezahlten Dienerschaft. Noch Fragen?

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  • Tiger1963
    antwortet
    Zitat von Physicus Beitrag anzeigen

    Und irgendwelche Steuernummern hab ich auch keine, weil ich seit ca. 15 Jahren
    lediglich mein Altersruhegeld beziehe.
    Falls die Steuer-ID nicht bekannt ist (sollte jeder bekommen und aufbewahrt haben), einfach beim Finanzamt nachfragen.

    P.S.
    In Bayern kann die Grundsteuererklärung auch in Papierform abgegeben werden.
    Alternativ kann man die Erklärung auch durch einen nahen Angehörigen mit eigenem ELSTER-Account übermitteln lassen.

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  • arcolini
    antwortet
    ...und wenn man das Formular glücklich hat, erfährt man, dass die Steuernummer des BW Bundeslandes in Berlin z.B. nicht gilt. Wessen Arbeit macht der Bürger hier eigentlich?

    Ohne Foren und Internet sind manche Erklärungen kaum möglich zu erstellen. Dafür wird man gewarnt, dass es bei nicht gewollt fehlerhaften Eingaben teuer werden kann, und ein

    Bescheid nicht geändert werden kann!?

    Ich wurde hier auch fündig und werde weitersuchen..Dank dann für jede Antwort.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Physicus Beitrag anzeigen
    Es wäre sicher angemessen, wenn einem Bürger, der ein Leben lang Steuern gezahlt hat
    - und es immer noch tut- von Staatsdienern mehr Verständnis entgegen gebracht würde.
    Hier schreiben Anwender für Anwender. Ob und wer von denen Staatsdiener ist, wissen weder ich noch du. Ich bin es jedenfalls nicht.
    ​​​​​
    Und Verständnis, meine Güte. Du hast nicht richtig gelesen, das passiert. Davon geht die Welt unter, was sollen wir dazu schreiben.

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  • Physicus
    antwortet
    Ich steh im achtzigsten Lebensjahr und brauch folglich diesen Behörden-Firlefanz nicht mehr.
    Es wäre sicher angemessen, wenn einem Bürger, der ein Leben lang Steuern gezahlt hat
    - und es immer noch tut- von Staatsdienern mehr Verständnis entgegen gebracht würde.
    Schließlich leben sie von den Steuerzahlern und sind nicht in der Lage, sich selbst zu erwirtschaften.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Physicus Beitrag anzeigen

    Wofür ist denn ein zertifikatbasiertes Konto gedacht? Es ist offensichtlich für nichts verwendbar.
    Jedenfalls nicht für die Abgabe von Daten für die Grundsteuer-Reform. Versteh ich nicht.
    Es gibt zwei Möglichkeiten, sich für ein Konto mit Zertifikat zu registrieren. Ein vollwertiges auf Steuer ID, und ein eingeschränktes, bei dem ausdrücklich dabei steht, dass es nur für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gedacht ist, z.b. für Ausländer, die nach D ziehen, und ebenso ausdrücklich dabei steht, dass keine Erklärungen damit möglich sind. Das hast du anscheinend überlesen und hat nichts mit Willkür zu tun.

    Screenshot_2022-08-19-18-24-54-49_40deb401b9ffe8e1df2f1cc5ba480b12.jpg

    Im Brief mit der Steuer ID stand ebenso ausdrücklich drin, dass die Nummer wichtig ist und lebenslang gilt. Was daran Willkür sein soll, dass du sie nicht mehr weißt, ist nicht nachvollziehbar.

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  • Charlie24
    antwortet
    Von wem bekommst du denn dein Altersruhegeld ?

    Beschwerden über angebliche Behördenwillkür sind im ELSTER-Anwenderforum nicht zielführend, das interessiert hier niemand

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