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Feststellung des Grundsteurwerts - 2 Teilflächen mit 3 Wertzonen

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    Feststellung des Grundsteurwerts - 2 Teilflächen mit 3 Wertzonen

    Hallo zusammen,

    ich versuche in der Erklärung zur Festellung ds Grunsteuerwerts in ELSTER eine Fläche einzugeben, die folgende Wertzonen hat:
    Teilfläche 1 - 372 qm - Wert 190 €/qm Boderrichtwert
    Teilfläche 2 - 145 qm - Wert 100 €/qm abgeleiteter Bodenrichtwert
    Teilfläche 2 - 145 qm - Wert 50 €/qm Bodenrichtwert.
    Die amtliche Fläche ist übrgiens 518 qm, also 372 qm + 145 qm = 517 qm, stimmt auch nicht so ganz...

    Ich kann in ELSTER nur die beiden Teilfflächen eingeben, aber die Teilfläche 2 nicht mehr in 2 unterschiedliche Bodenrichtwerte unterteilen.
    Die Hilfe in ELSTER ist nicht wirklich hilfreich: "Sind für das Grundstück verschiedene Bodenrichtwerte anzuwenden, weil sich das Grundstück zum Beispiel über mehrere Bodenrichtwertzonen erstreckt, tragen Sie in der Zeile 4 die anteilige Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert ein."
    Denn: ich kann nur max. 2 Teilflächen eingeben!

    Sollte ich nun in der Teilfläche 2 den Mittelwert eintragen, also 145qm mit 75 €/qm?

    Anm.: das ist nicht der erste unklare Fall, mit dem ich zu kämpfen habe.

    Für eine qualifizierte Hilfe wäre ich dankbar.

    #2
    Welches Bundesland ? Meines Erachtens sind diese Tabellen fehlerhaft. Es kann für die 145 bzw. richtig 146 m² nur

    einer der genannten Bodenrichtwerte gelten, Such dir den niedrigeren aus, das Finanzamt wird es korrigieren oder auch nicht.

    Im Hauptvordruck musst du in Zeile 11 ganz unten auf beiden Flächen schlüsseln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sorry, es handelt sich um Rheinland-Pfalz

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        #4
        Danke für die schnelle Antwort!
        Laut aktueller Bodenrichtwertkarte (Boris.rlp.de) wird für das Grundstück mit 145 qm ein Bodenrichtwert von 50 € ausgegeben.
        Dann nehme ich den Wert.
        Seltsamerweise gibt ELSTER keine Fehlermeldung aus, obwohl ich für das Gesamtgrundstück 518 qm eingebe und für die Teilstücke 372 qm + 145 qm = 517 qm

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          #5
          Sorry, es handelt sich um Rheinland-Pfalz
          Dafür passt meine Antwort. In Zeile 4 der Anlage Grundstück erstellst du zwei Einträge, einen mit 146 m² und 50,00 €

          und den anderen mit 372 m² und 190,00 €. Über diese unverständlichen Tabellen wurde hier schon öfter berichtet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Vielen Dank. So mache ich das.

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              #7
              ... obwohl ich für das Gesamtgrundstück 518 qm eingebe und für die Teilstücke 372 qm + 145 qm = 517 qm
              Eine Abweichung von +/- 1 wird bei den m² toleriert. Das ist auch notwendig, da bei Wohnungseigentum auf volle m² abgerundet

              werden darf, was nicht jeder richtig macht. Ich persönlich würde die 146 m² erklären, das macht das Kraut nicht fett.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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