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Gaube für Ferienwohnung im DG - mit Einnahmen verrechnen?

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    Gaube für Ferienwohnung im DG - mit Einnahmen verrechnen?

    Hi Leute,

    eine Frage zur Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben bei Vermietung & Verpachtung:
    wir vermieten unser DG seit einigen Jahren per Airbnb und Co, keine Privatnutzung mehr.

    Dadurch verrechne ich Modernisierungen wie zB einen neuen Durchlauferhitzer oder Armarturen im DG-Bad zu 100% mit den Mieteinnahmen.

    Frage: gilt das auch für Modernisierungen am Dach?

    Das Bad dort oben ist so klein, dass unsere Gäste beim duschen wegen der Schräge immer in der Wanne sitzen müssen.
    Das würden wir gerne ändern und eine Gaube drauf setzen. Das wäre also eine Modernisierung ausschließlich für die Ferienwohnung.
    Könnte ich diese daher auch zu 100% mit den Einnahmen verrechnen (ggf. sogar Verlustrücktrag ins vorige Jahr, je nach dem wie teuer sowas wird)?

    Danke

    #2
    Das solltest Du unbedingt mit Deinem Steuerberater besprechen.

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      #3
      Für das bisschen Ekst und Vermietung hab ich leider keinen Steuerberater. Das ist ja nicht sonderlich kompliziert.

      Ich müsste einfach nur wissen, ob solche Modernisierungsmaßnahmen vollständig, oder nur wohnflächenanteilig angerechnet werden dürfen, wenn sie gezielt an der vermieteten Wohnung durchgeführt werden...

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        #4
        Das lässt sich alles nur im konkreten Einzelfall entscheiden. Ohne Ortstermin ist alles Spekulation. Mach das am besten, wie Du es für richtig hältst. Falls das FA das dann anders sieht, musst Du eh überlegen, ob Du den Rechtsweg nehmen willst.
        Zuletzt geändert von Hilfsprofi; 01.09.2022, 23:41.

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          #5
          Tatsächlich war mir nicht bewusst, dass solche Ausbauten wie Gauben eher zu "Herstellungskosten" zu zählen sind, und daher idR nicht direkt, sondern nur langfristig über die Afa auf die vermietete Wohnung umgelegt werden können...

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            #6
            Tatsächlich war mir nicht bewusst, dass solche Ausbauten wie Gauben eher zu "Herstellungskosten" zu zählen sind, und daher idR nicht direkt, sondern nur langfristig über die Afa auf die vermietete Wohnung umgelegt werden können...
            Wenn du das inzwischen herausgefunden hast, ist das doch gut für dich. Das Forum hier leistet Hilfe zu Fragen rund um die

            elektronische Steuererklärung, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt, die verbietet das Steuerberatungsgesetz.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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